CDU (Sachsen-Anhalt 2021)

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme, die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.

Programm

Bei der CDU Sachsen-Anhalt lassen sich im Wahlprogramm keinerlei Ideen oder Ansätze zur Drogenpolitik finden.

Weiterlesen

Auszug aus dem Wahlprogramm:

Antworten auf Wahlprüfsteine

Zur Beantwortung unserer Wahlprüfsteine bekräftigt die CDU ihren bislang gefahrenen Kurs der Repression. Eine dringend nötige Reform der Drogenpolitik und sogar Modellprojekte zur regulierten Abgabe an Erwachsene werden rigoros abgelehnt. Drug-Checking wird nicht als Maßnahme zur Prävention gesehen. Eine evidenzbasierte Politik und Liberalisierung wird nicht verfolgt.

Weiterlesen

Frage 1

Menschen werden trotz des Urteils des BVerfG von 1994 immer noch wegen des Besitzes geringer Mengen Cannabis strafrechtlich verfolgt. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “Geringen Menge” nach § 31a BtMG und planen Sie Änderungen?

Antwort

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner sogenannten Cannabis-Entscheidung vom 9. März 1994 lediglich ausgeführt, dass die Länder die Pflicht haben, für eine im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen. Wir lehnen es ab, Verfahren bei geringen Mengen generell einzustellen oder die Strafbarkeit des Besitzes geringer Eigenverbrauchsmengen gänzlich abzuschaffen. Wir sind gegen die Verharmlosung, Liberalisierung und Legalisierung illegaler Drogen. Von daher sehen wir keinen Handlungsbedarf für Schritte in Richtung Entkriminalisierung.

Frage 2:

Nach § 3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Abgabe von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene?

Antwort

Wir lehnen Modellprojekte zum legalen Verkauf von Cannabis an Erwachsenen ab.

Frage 3

Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis, z.B. auf Verunreinigungen durch synthetische Cannabinoide?

Antwort

Die Erkenntnisse aus den seit Ende der 90er-Jahre von der Bundesregierung geförderten Expertengesprächen und Fachtagungen zu den Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention im Bereich der Freizeit- und Partydrogen haben dazu geführt, dass ein sogenanntes Drug-Checking von der CDU nicht als Maßnahme der Drogenprävention gesehen wird und deshalb nicht unterstützt werden kann. Wir warnen unverändert vor dem Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen und lehnen deshalb insbesondere Maßnahmen mit dem Potenzial zur unmittelbaren und aktiven Förderung bzw. indirekten Verharmlosung des illegalen Konsums von Drogen ab.

Frage 4

Cannabiskonsumenten werden sowohl bei der Definition einer Rauschfahrt (THC Grenzwert) als auch bei der Überprüfung der Fahreignung (z.B. MPU-Anordnung) benachteiligt. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr ein?

Antwort

Frage 5

Der reine Besitz von Cannabis – ohne einen Bezug zum Straßenverkehr – wird regelmäßig von der Polizei an die Führerscheinstellen gemeldet. Wollen Sie an dieser Praxis festhalten?

Antwort

Mit den Fragen 4 und 5 hat sich das internationale Projekt DRUID befasst. Während es bei der Bekämpfung von Alkohol im Straßenverkehr allein um den Wirkstoff „Ethanol“ geht, dessen Wirkungsweise weitgehend erforscht und bekannt ist, handelt es sich bei Drogen um eine Vielzahl von Mitteln und Substanzen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Fahrleistungen. Diese Auswirkungen werden von einer Vielzahl von Faktoren, wie zum Beispiel Konsumgewohnheiten und Konsumform, beeinflusst und hängen nicht allein von der festgestellten Substanzmenge im Blut ab. Vor diesem Hintergrund wurde mit § 24a Absatz 2 StVG ein umfassendes bußgeldbewehrtes Drogenverbot in das Straßenverkehrsgesetz eingeführt, das auf die Bestimmung von Gefahrengrenzwerten, wie sie beim Alkohol mit der 0,5-Promille-Regelung besteht, verzichtet. Diese Bestimmung ist vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21. Dezember 2004, 1 BvR 2652/03) auch jedenfalls für THC-Konzentrationen für verfassungsgemäß erklärt worden, die es als möglich erscheinen lassen, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war. Damit ist eine THC-Konzentration deutlich oberhalb des Nullwerts vorausgesetzt, erst recht für Maßnahmen der dauerhaften Führerscheinentziehung. Diese verhältnismäßige Konzeption hat sich aus unserer Sicht bewährt. Deshalb können wir eine unangemessene Benachteiligung von Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten nicht erkennen.

Frage 6

Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!)

Antwort

Wir haben uns stets für die medizinische Versorgung Schwerstkranker stark gemacht. Betroffene schwerkranke Menschen können nach ärztlicher Verschreibung in der Apotheke qualitätsgeprüftes und standardisiertes Cannabis erhalten. Die Kostenerstattung erfolgt über die Krankenkassen. Dies hilft den Betroffenen unmittelbar.

Im Mai 2017 wurde mit der Zustimmung des Bundesrats eine grundlegende Überarbeitung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung abgeschlossen.

Frage 7

Welche Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?

Antwort

Wir werden den in dieser Legislaturperiode eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen.

Frage 8

Sind Sie für die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene und wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zur Legalisierung des privaten Eigenanbaus?

Antwort

Wie bereits ausgeführt, halten wir konsequent am Ziel eines suchtfreien Lebens fest. Forderungen nach Drogenfreigabe sind daher keine verantwortliche Alternative zur Suchthilfe. Wir sind gegen Verharmlosung, Liberalisierung und Legalisierung illegaler Drogen, weil der erleichterte Zugang zu Drogen erst recht zum Konsum verleitet. Einen regulierten Markt für Cannabisprodukte lehnen wir ab. Wir haben aber die gesetzliche Grundlage für Cannabis als Medizin und für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen geschaffen. Dies hilft den Betroffenen unmittelbar.

Bisherige parlamentarische Aktivität

Seitens der CDU Sachsen-Anhalt herrschte in den letzten Jahren vollständige Inaktivität beim Thema Drogenpolitik. Es scheint keinerlei Interesse daran zu bestehen, etwas im Sinne der Bürger positiv zu verändern.

Für aufgeklärte, selbstbestimmte Wähler, die sich eine rationale, evidenzbasierte und menschliche Drogenpolitik wünschen, ist die CDU weiterhin keine Option.