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Befangenheitsantrag gegen Richter Müller gescheitert

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ist mit ihrem Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Müller gescheitert. Anfang des Jahres hatte das Amtsgericht Bernau den Befangenheitsantrag zurückgewiesen, wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegte. Nun prüfte die 4. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) die Beschwerde und kam dabei zur Entscheidung, Richter Müller für nicht befangen zu erklären.
Am Dienstag gab das Landgericht Frankfurt/Oder bekannt, dass eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau gefallen sei. Eine Pressemitteilung zum Ausgang des Verfahrens sollte erst am Freitag veröffentlicht werden. Allerdings berichteten diverse Medien bereits vorab über das Ergebnis des Verfahrens, so dass die Pressestelle des Landgerichts vom eigenen Pressefahrplan abwich und die Mitteilung am heutigen Donnerstag versendete.
Zur Begründung führt die 4. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) aus, dass der Ablehnungsantrag verfrüht angebracht sei. Was damit gemeint ist, führt das Gericht in der Pressemitteilung weiter aus:

“Der abgelehnte Richter habe in der Akte vermerkt, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über einen Normenkontrollantrag hinsichtlich der Strafbarkeit des Verkehrs von Cannabisprodukten in einem anderen Verfahren aussetzen zu wollen. Es könne nicht prognostiziert werden, wann mit einer dortigen Entscheidung zu rechnen sei.
 Nach erfolgter Aussetzung habe der Richter demnach im vorliegenden Verfahren bis auf weiteres keine Entscheidung zu treffen. Es stehe nicht fest, ob er nach Bescheidung durch das Bundesverfassungsgericht und Rückkehr der Akten an das Amtsgericht zur Mitwirkung im vorliegenden Verfahren berufen sei. Eine Ablehnung könne nicht im Voraus für Entscheidungen oder andere richterliche Handlungen, von denen noch nicht feststehe, ob der Richter an ihnen mitwirke, erklärt werden.
 Die Kammer weist in ihrem Beschluss rein vorsorglich darauf hin, dass Äußerungen von Rechtsansichten in Publikationen oder im Gespräch in der Regel nicht die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit rechtfertigen würden. Entscheidend sei ein Bezug zwischen der Äußerung und dem konkreten Verfahren.”


Kommentare

15 Antworten zu „Befangenheitsantrag gegen Richter Müller gescheitert“

  1. Peter

    Warum?
    Warum sind Konservative so abartig, anders kann man das nicht mehr bezeichnen, an einer Fortführung der illegalisierung von Cannabis interesssiert? Also klar, das sind Konservative, die tun eben konservative Dinge. Wissenschaft und Vernunft gehören da nicht dazu. Aber da wird mir allem geschossen was da ist um eine Cannabislegalisierung zu verhindern. Warum verbohrt so vehement? Also die müssen da doch irgendwie daran mitverdienen, sonst würden sie es nicht machen. Was für einen Nutzen haben die? Drogen als Türöfner für die Polizei? Hat die Pharmaindustrie so Angst und bezhahlt denen exorbitante Summen für die Illegal-Haltung von Cannabis? Ehrlich. Ich verstehs nicht. Da wird wegen Milligrammfunden mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Für was? Als ginge es um nukleares Waffenmaterial. Verdienen die an einer organisierten Kriminalität mit? Was stimmt bei denen nicht?

  2. Ein Hoffnungsschimmer für den Glauben an den Rechtsstaat
    Man möchte sich ja schon wie im Mittelalter fühlen, wenn politische Gefangene in den Kerker geworfen werden, weil sie den Aderlass vom katholischen Arzt der Cannabis-Heilung durch eine zauberhafte Hexe einfach nicht vorziehen wollten. Ja wo kommen wir da hin? Menschen ihrer Freiheit und Existenz zu berauben, weil sie sich für eine gesündere Droge entscheiden, als Alkohol und Nikotin.

  3. Jo

    Können nicht 2Schöffen den
    Können nicht 2Schöffen den 1Richter überstimmen in der Landgerichtsinstanz?
    Die Entscheidung ist rechtlich betrachtet verfrüht, das stimmt.

  4. DerHanffreund

    Endlich mal wieder was positives
    Endlich mal wieder ein Hoffnungsschimmer.

    @Holgi und co: man sieht’s ja an Richtern in anderen Bereichen bei bestimmten Themen. Da reicht bereits die Stigmatisierung damit sich die meisten nicht mehr trauen was dagegen zu sagen oder zu tun.

  5. Holgi

    Gerade Richter
    Das frag ich mich auch schon länger: Wo sind die aufrichtigen Richter, die sich gerade machen wie der Müller?!

  6. Christoph

    Es ändert sich erst etwas
    Es ändert sich erst etwas wenn die alle Länder um Deutschland legalisiert haben ..dann geht der neid los…dann bekommst in Deutschland den letzten Kiffer auf die Straße..

  7. M. A. Haschberg

    Vernünftige Entscheidung auf der Höhe der Zeit.
    Endlich kommt mal ein wenig Gerechtigkeit in diese bislang völlig einseitige und unverhältnismäßige Vorgehensweise bei Vergehen von Cannabisdelikten seitens der Justiz.
    Ich finde es jedoch armselig und aus ethischen Gründen beschämend, dass sich nicht noch weitere Richter wie Herr Müller einer längst überfälligen Reform beim Umgang mit solchen Fällen anschließen.

  8. Xx

    CDU
    Die Äußerungen über Umgang mit Cannabis geht gar nicht.
    Das ist einfach nur Billig Argumentiert.
    Studien und Experten zeigen Ganz andere Erkenntnisse die der CDU einfach nicht schmecken.
    Das ist nicht in Ordnung!

  9. La

    einfach korrekte Entscheidung
    Sehr schön zu sehen, dass das LG Frankfurt / Oder noch funktioniert und in diesem Fall vollkommen korrekt entscheidet. Die spannendste aller Fragen: Wann wird das BVerfG entscheiden? Ich fürchte: Ganz bewusst gar nicht vor der nächsten BT-Wahl. Man sitzt es einfach aus.

    1. Ritchie

      BVerfG
      Diese Institution ist leider inklusive Vorsitzender tiefschwarz geprägt.
      Harbath ist ein typischer CDU-Amigo und propagiert Weinbau.
      Ich persönlich habe da keine Hoffnung.

      1. h0ly0r4ng3

        BVerfG
        vll springt ja eine entkriminalisierung dabei raus das wäre zumindest ein schritt in die richtige richtung. an größere erfolge glaube ich hier allerdings auch nicht.

    2. Buri_see_käo

      Wann wird das BVerfG…?
      …in diesem Jahr nicht mehr!, für’s kommende Jahr gibt’s noch keinen Stundenplan. Statistisch soll alle 3 Min. ein Cannabis-Konsum auffliegen…, immerhin geht es um individuelle Freiheiten, um auf Fakten basiertes eigenmächtiges Handeln, um die Möglichkeiten, solchen Menschen den Lebensweg durch auf Lügen zusammengewurschtelten Gesetzen gründlichst zu zerstören. Dies gilt es möglichst lange weiterhin zu ermöglichen; übrigends Entscheidung hin oder her, Stichwort “Eunuchentruppe”: Manche Entscheidungen des BVerG fordern die Politik zum Handeln auf, wenn’s denen nicht passt, dauert’s auch mal 40 Jahre und es passiert NICHTS, sh. Details in einem Kommentar:
      https://www.tagesschau.de/kommentar/uefa-muenchen-regenbogenfarben-101.html
      40 Jahre warten…?, wer’s kann…, besser ist wohl, sich bei canada.ca in’s Einwanderungs-Programm einzutragen, denn “Mars bringt verbrauchte Energie sofort zurück, verschwendete Lebenszeit nicht”. Obwohl durch Corona viele Ver, nein ZERsäumnisse deutlich wurden, ist das konservative Weitersiechen lt. infratest-dimap unerschütterlich, ich fasse C[D/S]U & AfD als den “schwarz-braunen Klotz” zusammen.
      mfG  fE

      1. Buri_see_käo

        noch was für das BVerfG
        Nun hat ein weiterer Richter in DE Zweifel an der verfassungsmäßigkeit des BtMG bzgl. Cannabis, mehr sind’s leider nicht.
        …aus dem Amtsgericht Münster (NRW):
        https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/ag_muenster/j2020/50_Cs_260_Js_1073_20_184_20_Beschluss_20201112.html
        mfG  fE

  10. Sandy

    Die CDU-Bubble ist am Platzen
    Und jeder weitere Versuch wird auch scheitern, denn dafür ist die deutsche Bevölkerung noch nicht verblödet genug.
    Ich freue mich immer mehr, wenn ich sehe, dass die CDU-Propaganda immer weiter fehlschlägt, vielleicht werden die restlichen CDU-Wähler auch bald aufwachen und sehen, dass diese Partei nur Schaden anrichtet

  11. Nikita

    Das sind schon mal gute
    Das sind schon mal gute Nachrichte. Noch mehr Aufmerksamkeit von der Presse. Danke an das Landgericht Frankfurt (Oder) für eine richtige Entscheidung.

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