
Das Kabinett der schwarz-roten Bundesregierung hat letzte Woche einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beschlossen, mit dem Cannabis-Rezepte per Online-Verschreibung sowie der Versand von Cannabisblüten per Online-Apotheke verboten werden sollen. Dagegen protestieren wir mit dieser E-Mail-Aktion.
Auch die SPD-Minister haben dem Entwurf offenbar zugestimmt. Allerdings gibt es diverse Äußerungen von mehreren Abgeordneten der SPD, dass ihre Fraktion dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen könne. Das gilt nicht nur für Fachpolitiker der SPD, sondern auch für Mitglieder des Fraktionsvorstands. Deshalb, und weil der Entwurf aus einem CDU-Ministerium stammt, wenden wir uns als erstes an die Abgeordneten von CDU und CSU. Wir behalten uns vor, zu einem späteren Zeitpunkt auch die SPD-Fraktion anzusprechen. Wer sich schon jetzt auch an SPD-Abgeordnete wenden möchte, kann dies natürlich gern tun – individuell oder mit einer bereits laufenden Aktion des CSC Nürnberg.
Außerdem rufen wir weiterhin dazu auf, eine entsprechende Petition an den Bundestag zu unterschreiben, auch wenn sie das erforderliche Quorum bereits erreicht hat.
Technische Hinweise
Wir haben uns bei dieser Email-Aktion entschieden, nicht alle Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag gemeinsam zu kontaktieren. Anschreiben an die lokalen Abgeordneten stellen einen persönlicheren Bezug her und rufen weniger Widerstände wegen überflutender Posteingänge hervor.
Schaut also unter eurem Bundesland nach dem nächstgelegenen Bundestagsabgeordenten und klickt auf den Link. Dieser sollte eurer Email-Programm öffnen. Falls dies nicht der Fall ist müsst ihr den Link kopieren und in eurem Email-Programm einfügen. Für alle, die etwas Inspiration benötigen oder denen schlicht die Zeit fehlt, haben wir ein Beispielanschreiben vorbereitet, das ihr über den Button „kopieren“ in den Textbereich eurer Email einfügen könnt. Noch besser wären aber individuelle Anschreiben, insbesondere wenn betroffene Patienten ihr Anliegen anhand ihrer persönlichen Erfahrungen schildern.
Vergesst nicht euren Namen am Ende der Mail – und wegen des lokalen Bezugs der Abgeordneten gern auch euren Wohnort. Wer möchte, kann zudem noch die Anrede personalisieren.
Beispielanschreiben
Empfänger: Den passenden Empfänger für eure Email findet ihr unten nach Bundesländern sortiert. Falls es in eurer Gegend keinen Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU geben sollte, empfehlen wir euch den nächstgelegen MdB anzuschreiben.
Betreff:
MedCanG-Änderung: Telemedizin & Versand erhalten
E-Mail-Text:
Sehr geehrte Damen und Herren der CDU/CSU-Fraktion,
bitte setzen Sie sich im Bundestag dafür ein, den Kabinettsentwurf zur Änderung des MedCanG grundlegend nachzubessern. Die vorgesehenen Verbote von Telemedizin-Verordnungen und Apothekenversand für Cannabis würden die Versorgung verschlechtern, Praxen belasten und Patienten zurück in den Schwarzmarkt drängen.
Telemedizin erhalten
Hausärzte sind überlastet, viele kennen Cannabismedizin kaum und verschreiben es grundsätzlich nicht. Spezialisierung via Telemedizin verbessert Qualität und Zugang. Falls ein persönliches Arztgespräch zwingend vorgeschrieben werden soll, muss dieses auch online per Video möglich sein. Andernfalls wird es wieder zu Versorgungslücken kommen, der Schwarzmarkt wird sich freuen.
Apothekenversand zulassen
Normale, stationäre Apotheken können die Vielfalt an medizinischen Cannabisvarianten nicht vorrätig haben. Sie müssen die Arzneimittel in der Regel erst bestellen und verkaufen sie zu wesentlich höheren Preisen als Versandapotheken. Zu diesen Mehrkosten kommen insbesondere in ländlichen Regionen Kosten und Aufwand für oft zweimalige Fahrten zur Apotheke dazu, was nicht nur für mobilitätseingeschränkte Patienten ein Problem ist.
Gleiche Maßstäbe für Blüten und Extrakte
Der Gesetzentwurf sieht Einschränkungen nur für Cannabisblüten vor, nicht für die wesentlich THC-reicheren und teureren Extrakte. Um das vielfältige Wirkspektrum der verschiedenen Cannabinoide und Terpene abzubilden und wegen des schnellen Wirkungseintritts durch Inhalation haben die Blüten aber durchaus ihre Berechtigung.
Steuereinnahmen
Auf medizinische Cannabisblüten entfällt die übliche Umsatzsteuer von 19 Prozent. Das dürfte mittlerweile mehrere hundert Millionen Euro an Steuereinnahmen pro Jahr ausmachen. Wollen Sie diesen Umsatz wirklich zurück auf den Schwarzmarkt drängen?
Legale Alternativen stärken – Fachgeschäfte & Anbauvereine
Wer befürchtet, dass sich auch gesunde Cannabiskonsumenten mit medizinischen Cannabis versorgen, sollte nicht die Bedingungen für Patienten verschlechtern, sondern für legale Alternativen sorgen. Hemmnisse für Anbauvereine müssen abgebaut werden, damit sie endlich richtig durchstarten können. Ein erster Schritt zu Cannabis-Fachgeschäften ist die Genehmigung kommunaler Modellprojekte.
Bitte stimmen Sie diesem Rückschritt in vordigitale Zeiten nicht zu!
Mit freundlichen Grüßen
