CDU (MV 2021)

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme, die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.

Programm

Das Wahlprogramm ignoriert Drogenpolitik komplett. Es gibt keinerlei Ansätze zu dem Thema, noch nicht einmal zu Prävention, Gesundheitsschutz oder Beratungsangeboten.

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Auszug aus dem Programm

Bei der CDU Meck-Pomm gibt´s hier nix zu lesen.

Antworten auf Wahlprüfsteine

Zur Beantwortung unserer Wahlprüfsteine bekräftigt die CDU ihren bislang gefahrenen Kurs der Repression. Eine dringend nötige Reform der Drogenpolitik und Modellprojekte zur regulierten Abgabe an Erwachsene werden rigoros abgelehnt. Drug-Checking wird nicht als Maßnahme zur Prävention gesehen, sondern als “Unterstützung zum Konsum” seitens der CDU abgelehnt. An der diskriminierenden Praxis von Meldungen an Führerscheinstellen bei reinen Besitzdelikten soll weiter festgehalten werden. Dass es in MeckPomm keine Verordnung zum Umgang mit Geringen Menge Cannabis gibt, sondern bis zu sechs Gramm in jedem Einzelfall geprüft wird, ob das Strafverfahren eingestellt wird, findet die CDU gut so. Ungewöhnlich auch die Antwort, was drogenpolitisch in der nächsten Legislaturperiode geplant ist: das könne man nicht beantworten, weil es Sache der neuen Abgeordneten sei. Überall sonst machen die Parteien grundsätzliche Vorgaben, unter anderem in den Wahlprogrammen, die die Arbeitsgrundlage der Abgeordneten bilden. Bei der CDU MeckPomm scheint das anders zu sein, die Abgeordneten können machen, was sie wollen.

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Frage 1

Menschen werden trotz des Urteils des BVerfG von 1994 immer noch wegen des Besitzes geringer Mengen Cannabis strafrechtlich verfolgt. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der „Geringen Menge“ nach §31a BtMG und planen Sie Änderungen?

Antwort

Eine entsprechende Verordnung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Gemäß Beschluss der 89. Konferenz der Justizministerinnen und –minister im Jahr 2018 wurde sich für eine einheitliche Obergrenze von sechs Gramm ausgesprochen. Die CDU M-V plant aktuell keine Veränderungen. Insbesondere eine Erhöhung der Obergrenze wird abgelehnt.

Frage 2

Nach § 3 Abs. 2 BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Abgabe von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene?

Antwort

Die CDU M-V lehnt eine Legalisierung von illegalen Drogen und dementsprechend auch derartige Modellversuche ab.

Frage 3

Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis, z.B. auf Verunreinigungen durch synthetische Cannabinoide?

Antwort

Ablehnung, der Konsum illegaler Drogen sollte nicht zusätzlich unterstützt werden.

Frage 4

Cannabiskonsumenten werden sowohl bei der Definition einer Rauschfahrt (THC Grenzwert) als auch bei der Überprüfung der Fahreignung (z.B. MPU- Anordnung) benachteiligt. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr ein?

Frage 5

Der reine Besitz von Cannabis – ohne einen Bezug zum Straßenverkehr – wird regelmäßig von der Polizei an die Führerscheinstellen gemeldet. Wollen Sie an dieser Praxis festhalten?

Antwort zu Fragen 4 und 5

Die Fragen IV und V werden zusammenhängend beantwortet. Die Auswirkungen von Ethanol auf die Fahrtüchtigkeit sind weitestgehend erforscht. Bei illegalen Drogen, wie z.B. Cannabis, können diese je Konsumverhalten und –form hingegen durchaus unterschiedlich sein. Dieser Aspekt fand in § 24 a Abs. 2 StVG entsprechend Berücksichtigung und wurde durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Insofern sollte an dieser Praxis und den rechtlichen Regelungen festgehalten werden.

Frage 6

Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Ihre Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!)

Antwort

Seitens der CDU-Landtagsfraktion M-V gab es keine drogenpolitischen Initiativen in dieser Legislaturperiode.

Frage 7

Welche Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?

Antwort

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine entsprechenden Initiativen geplant, da diese Entscheidung den Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion der 8. Wahlperiode obliegt.

Frage 8

Sind Sie für die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene und wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Antwort

Eine Legalisierung illegaler Drogen wird insbesondere vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Auswirkungen seitens der CDU M-V abgelehnt. Statt einer Legalisierung sollte vielmehr die Prävention und Beratung weiter gestärkt werde

Bisherige parlamentarische Aktivität

Seitens der CDU herrschte in den letzten Jahren fast vollständige Inaktivität beim Thema Drogenpolitik. Es gab nur eine einzige Anfrage zur Entwicklung der Anzahl rauchender Jugendlicher.

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Die Antwort der CDU auf unsere Frage 6 in den Wahlprüfsteinen nach den Parlamentarischen Aktivitäten lautet:

Seitens der CDU-Landtagsfraktion M-V gab es keine drogenpolitischen Initiativen in dieser Legislaturperiode.

Das Thema Drogenpolitik wird sowohl im Programm als auch im politischen Handeln in all seinen Teilaspekten vollständig missachtet. In den Antworten auf die Wahlprüfsteine wird eine zutiefst repressive Haltung gegenüber Cannabis deutlich. Dementsprechend kann es selbstverständlich keine Wahlempfehlung geben.