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Thüringen und Rheinland-Pfalz wollen Cannabis-Patienten filzen

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verwendung von Medizinalhanfblüten im März diesen Jahres steigt die Zahl der Patienten in Deutschland kontinuierlich. Da es sich bei Cannabis-Patienten meist um chronisch kranke Personen handelt, die regelmäßig ihre Medizin zu sich nehmen müssen, muss geklärt werden, wie sie ihre Medizin auch außerhalb der eigenen vier Wände einnehmen können.

Schon bevor es das Gesetz gab, hatten Patienten mit einer “Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie” immer wieder Probleme mit der Polizei. Nachdem die Berliner Polizei aufgrund eines Vorfalls im Görlitzer Park bereits 2015 eine Dienstanweisung zum Umgang mit den ersten paar hundert deutschen Cannabis-Patienten herausgegeben hatte, war es jetzt wieder an der Zeit nachzufragen, wie und wo Cannabis-Patienten ihre jetzt verschreibungsfähige Medizin außer Hause konsumieren können. Deshalb hat der Hanfverband bei den zuständigen Landesbehörden nachgefragt, ob und wie es bereits eine Regelung für den Umgang mit Patienten gibt, die in Besitz eines Rezepts für Medizinalhanfblüten sind.

Alle Innen- sowie Gesundheitsministerien der Länder wurden gefragt:

– Wie bzw. wo können Cannabis-Patienten die entsprechende Regelung bzw. Verordnung zur Einnahme ihrer Cannabis-Medizin außerhalb ihrer Privaträume finden (z.B. Reisen, am Arbeitsplatz oder bei längerer Abwesenheit)?

– Findet bei Cannabis-Patienten eine konsequente Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes statt, in dessen Rahmen das öffentliche Rauchen von Medizinalkräutern aus gesundheitlichen Gründen oder von Tabakerzeugnissen aus Genussgründen, in Bezug auf Fremdschädigung und Jugendschutz, bereits geregelt ist?

– Was müssen Cannabis-Patienten bei der öffentlichen Einnahme von Medizinalhanfkräutern ansonsten beachten?

11 der 16 Bundesländer haben innerhalb der letzten drei Wochen geantwortet. Aus Hamburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg gab es auch auf wiederholte Anfrage keine Antwort.

Thüringen und Rheinland-Pfalz auf Abwegen

Die meisten Bundesländer verweisen in ihrer jeweilgen Antwort darauf, dass Rauchen, egal ob pur oder mit Tabak, eine nicht empfohlene Applikationsform darstelle und deshalb generell zu vermeiden sei. Grundsätzlich aber könnten Cannabis-Patienten dort ihre Medizin einnehmen, wo der Nichtraucherschutz gewährleistet sei. Vorausgesetzt, sie belästigen keine Dritten und konsumieren nicht provokant oder zur Schau stellend. Grundsätzlich halten sich fast alle Bundesländer bei ihrer Antwort fast im Wortlaut an die Interpretation des BfArM, das seit einiger Zeit auf seiner Webseite dazu informiert. Die detaillierten Antworten der einzelnen Bundesländer gibt es hier. Lediglich in Thüringen und Rheinland-Pfalz gibt man offen zu, Cannabis-Patienten weiterhin in die Kiffer-Schublade stecken zu wollen. In Rheinland-Pfalz sollen Patienten, die bei der Anwendung ihrer Cannabismedizin angetroffen werden, nach Prüfung des Rezepts und der Personalien zusätzlich auf andere, illegale Substanzen durchsucht werden.

Im Fall des Antreffens einer Person, die sich auf eine entsprechende Erlaubnis beruft, wird zunächst regelmäßig die Identität des/der Betroffenen festgestellt. Die Erlaubnis und ihre Auflagen sowie die außerdem erforderliche Bescheinigung des behandelnden Arztes werden auf Plausibilität, Einhaltung der Auflagen und ggf. Fälschungen hin geprüft. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird eine Durchsuchung der Person nach weiteren Betäubungsmitteln vorgenommen,

heißt es aus dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.

Auf den ersten Blick überrascht die repressive Haltung im rot-grün regierten Rheinland-Pfalz. Die dort zuständige Ministerin ist die ehemalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, die auch noch Jahre nach ihrer Amtszeit als Drogenbeauftragte gegen alle Liberalisierungstendenzen zu Felde zieht. Doch selbst die Ministerin hatte das neue Gesetz zur medizinsichen Verwendung noch im März begrüßt.

Es kann nicht sein, dass sich im Einzelfall betroffene Menschen für den verbotenen Anbau von Hanfpflanzen entscheiden, weil sie sich die Präparate nicht leisten können,

so Bätzing damals gegenüber dem Trierer “Volksfreund”. Wie kann es dann sein, dass sich die gleichen Menschen in ihrem politischen Einflussbereich polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt sehen, weil sie ihre ärztlich verordnete Medizin unter Einhaltung des Nichtraucherschutzes einnehmen?

Thüringen hat angekündigt, grundsätzlich Ermittlungsverfahren gegen Cannabis-Patienten, die außer Hause ihre Medizin einnehmen und dabei ertappt werden, einzuleiten.

Unabhängig davon, dass aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar ist, dass medizinische Gründe dafür sprechen, THC zwingend in der Öffentlichkeit zu konsumieren, setzt sich der Konsument in jedem Fall dem Tatvorwurf aus, eine strafbare Handlung zu begehen. Die Polizei muss jedem öffentlichen THC-Konsum nachgehen. Die Polizei wird in einem sich abschließenden Ermittlungsverfahren klären und der Konsument nachweisen müssen, dass eine medizinische Indikation vorliegt. Bislang ist es in Thüringen zu keinen solchen Vorfällen gekommen. Vielmehr ist es dem Konsumenten, in der Regel wird von Schmerzpatienten ausgegangen, doch eher daran gelegen sein, seine Medikamente nicht in der Öffentlichkeit einzunehmen,

so der Pressesprecher des Innenministeriums, Carsten Ludwig, auf Anfrage des DHV. Wieso ausgerechnet Thüringen Cannabis-Patienten mit gültigem Rezept anzeigen will, bleibt das Geheimnis des rot-rot-grün regierten Bundeslandes.

In Bayern unterliegt nur der Mischkonsum von medizinischem Cannabis mit Tabak dem Nichtraucherschutzgesetz, wie sich aus der Antwort des Gesundheitsministeriums entnehmen lässt. Ob Patienten in Bayern deshalb auch ihre Medizin an Orten einnehmen dürfen, wo keine Tabakwaren konsumiert werden dürfen, lässt die Antwort allerdings offen.

[…]. Daraus folgt, dass der Konsum von ärztlich verordneten Cannabisarzneimitteln stets dann dem Rauchverbot des Gesundheitsschutzgesetzes unterfällt, wenn das Cannabisarzneimittel entgegen der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen Hinweise für Patienten zusammen mit Tabak geraucht wird, ohne dass es auf die Art und Weise des Konsums (Zigarettenform, Wasserpfeife o.ä.) ankäme.

Die ausführlichste Antwort kam aus Berlin. Dort hat man sich anscheinend über die aktuelle Dienstanweisung hinaus ein paar eigene Gedanken gemacht und eine sehr detaillierte Antwort auf die DHV-Anfrage verfasst:

Als Orientierungshilfe für den Umgang mit Personen, die z.B. anlässlich einer Kontrolle Cannabisprodukte mitführen und erklären, Patientinnen/Patienten zu sein, denen ärztlich Medizinal-Cannabis verordnet wurde, wurde durch das Landeskriminalamt ein Merkblatt erstellt, das allen Mitarbeitenden der Polizei Berlin zur Verfügung steht. Neben den aktuellen Gesetzesänderungen sind darin Beispiele und Muster zu Rezepten, Darreichungsformen und Verpackungsgefäßen für Medizinal-Cannabis enthalten.

Da im Gesetz kein Erlaubnisnachweis vorgesehen ist, muss in einer Kontrollsituation die Berechtigung zum Besitz des Medizinal-Cannabis individuell festgestellt werden. Dabei bestehen beispielsweise folgende einfache Nachweismöglichkeiten, die von der Patientin oder dem Patienten freiwillig erbracht werden können:

    – Es kann ein Behandlungsnachweis vorgelegt werden, z.B. durch Schreiben eines Arztes oder eine Kostenübernahmebescheinigung der Krankenkasse
   –  Es wird ein Rezept oder eine Rezeptkopie mitgeführt
   –  Durch eine kurzfristige Nachfrage (z. B. telefonisch)  in der Praxis des verordnenden Arztes wird die Verschreibung bestätigt
    – Das Medizinal-Cannabis ist ordnungsgemäß verpackt (z.B. Behälter mit Aufkleber und Datumsvermerk der abgebenden Apotheke)

In der Regel wird sich bei Vorliegen einer oder mehrerer dieser Beispiele der Verdacht des unrechtmäßigen Besitzes ausräumen lassen. Sollten seitens der Polizei dennoch Verdachtsmomente für eine Fälschung des Rezeptes oder den unrechtmäßigen Besitz des Cannabis bestehen, wird eine Strafanzeige (z. B. wegen  Urkundenfälschung – Rezeptfälschung oder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) gefertigt.


Kommentare

8 Antworten zu „Thüringen und Rheinland-Pfalz wollen Cannabis-Patienten filzen“

  1. Namenlos

    Diesen ganzen bürokratischen
    Diesen ganzen bürokratischen Irrsinn könnte man sich sparen, wenn man Cannabis für alle legalisieren würde. Kontrollierte Abgabe an Erwachsene in spezialisierten Fachgeschäften. Qualitätskontrolle, Verbraucherschutz, Besteuerung, Jugendschutz. Ganz simpel. Die daraus entstehenden Steuereinnahmen kämen dem Staat und damit der Allgemeinheit zugute. Das Geld landet nicht mehr in den Taschen irgendwelcher Krimineller. Die Polizei und die Justiz werden eheblich entlastet. Denn, machen wir uns nichts vor. Die Nachfrage nach Cannabis ist ungebrochen und das wird sich nie ändern. Dass man diese Schattenwirtschaft zulässt und das Geld der organisierten Kriminalität überlässt, ist ein Skandal sondersgleichen. Grüne, FDP und Linke sind für eine moderne Drogenpolitik. CDU/CSU und SPD sind leider noch nicht dazu bereit, die gegebenen Realitäten zur Kenntnis zu nehmen und ihre Haltung zu überdenken. Vielleicht sollten diese Parteien mal einen Blick über den Tellerrand werfen. Die USA sind nicht nur Trump, wie man uns immer erzählen will. Die können mehr, z.B. eine Drogenpolitik, die sich auf der Höhe der Zeit bewegt.

  2. zik

    Rheinland-Pfalz hat eine SPD
    Rheinland-Pfalz hat eine SPD-FDP Koalition, die bislang leider eine konservative Position bei der Cannabis-Legalisierung vertritt

    1. Georg Wurth

      Ups, da haben wir die FDP

      Ups, da haben wir die FDP unterschlagen, sorry! Die Grünen sind aber auch dabei, RLP hat z.Zt. eine SPD-FDP-Grüne Regierung.

  3. Greenhouse

    Ich finde es mehr als
    Ich finde es mehr als willkürlich das Patienten so vorgeführt werden, das Vorgehen der Vollstreckungsbehörden sollte im allgemeinen der neuen Situation angepasst werden. Auf der anderen Seite bin ich aber auch der Meinung das die Einnahme der Medizin nicht unter einem provokanten Aspekt geschehen sollte. Es mag fälle geben wir zb. bei Parkinson, MS und Tourette Patienten wo es sich nicht vermeiden lässt auch in der Öffentlichkeit die Medizin zu nehmen, aber ich denke das viele Patienten auch verhindern können bzw. warten können bis sie wieder zu Hause sind.
    Dadurch dass das Gesetz erst seid März besteht bzw. seid März wesentlich mehr Patienten mit THC behandelt werden aus zuvor durch Sondergenehmigungen der Fall war, müssen sich auch die Polizisten ersteinmal an die neue Sitiation gewöhnen und entsprechend geschult bzw. aufgeklärt werden.

    Es sollte aber auf keinen Fall so laufen das wenn ein Patient bei einer Kontrolle sein Rezept etc. vorzeigt, er auf Anweisung automatisch auf andere Drogen kontrolliert wird und als Krimineller abgestemelt und dem entsprechend unsanft behandelt wird.
    Die Behörden sollten erkennen das jemand der mit Medizinalhanf behandelt wird, in der Regel schon eine sehr große Schmerzhistorie hat, sämtliche Behandlungsmöglichkeiten fehlgeschlagen sind und diese Theraphie die letzte Lösung ist ein normales Leben zu führen. Gerade diese Personen sollten nicht noch durch Stikmatisierung und Diskreminierung gestraft werden.

    Aber wie gesagt zur Zeit ist es wahrscheinlich noch besser die Medizin zu hause zu konsumieren.

  4. Salah Eddine

    Das ist eine Schweinerei
    Das ist eine Schweinerei

    Erst mal ist es schwer einen Arzt zu finden.

    Dann kriegste keine Blühten oder nur schwer.
    (Weil sie ihre Fertigarznei verkaufen wollen. Nebenwirkungen Inklusive!)

    Wenn es so weit ist dann musst du warten das die Apotheke die Blühten beibringt.
    (meist 3- 7 Tage.)

    Bis dann mal klar ist welche Blühten aus der Apotheke, für welche Tageszeit die Richtigen sind dauert auch ein paar Takte!
    (Eigenbioanbau war da viel problemloser.)

    Wirst du dann von er Ordnungsmacht auf der Straße angehalten, ist dein Status nicht Patient sondern Politoxischer Drogenkonsument.
    (Da ich schon 35 Jahre Cannabis rauche, hätte ich mindestens 30 Jahre Politoxisch leben können.)

    Was auch real ist in unseren Buten Repopelig:
    Bedingt durch meine Krankheit, das was mir da an Medizin verordnet wurde.
    Antidepressiva, Neuroleptika, usw……
    Dann wäre ich POLITOX, incl. Ohne Probleme mit unserer Ordnungsmacht!
    Würde bei Autofahren in ruhe gelassen!
    Allerdings mit -reichlich, -unmengen, -mega, -hammer, Nebenwirkungen!

    DIE CANNABIS NICHT HAT!!!

    Salah Eddine

  5. Salah Eddine

    Das ist eine Schweinerei
    Das ist eine Schweinerei

    Erst mal ist es schwer einen Arzt zu finden.

    Dann kriegste keine Blühten oder nur schwer.
    (Weil sie ihre Fertigarznei verkaufen wollen. Nebenwirkungen Inklusive!)

    Wenn es so weit ist dann musst du warten das die Apotheke die Blühten beibringt.
    (meist 3- 7 Tage.)

    Bis dann mal klar ist welche Blühten aus der Apotheke, für welche Tageszeit die Richtigen sind dauert auch ein paar Takte!
    (Eigenbioanbau war da viel problemloser.)

    Wirst du dann von er Ordnungsmacht auf der Straße angehalten, ist dein Status nicht Patient sondern Politoxischer Drogenkonsument.
    (Da ich schon 35 Jahre Cannabis rauche, hätte ich mindestens 30 Jahre Politoxisch leben können.)

    Was auch real ist in unseren Buten Repopelig:
    Bedingt durch meine Krankheit, das was mir da an Medizin verordnet wurde.
    Antidepressiva, Neuroleptika, usw……
    Dann wäre ich POLITOX, incl. Ohne Probleme mit unserer Ordnungsmacht!
    Würde bei Autofahren in ruhe gelassen!
    Allerdings mit -reichlich, -unmengen, -mega, -hammer, Nebenwirkungen!

    DIE CANNABIS NICHT HAT!!!

    Salah Eddine

  6. da Time01

    Des is doch wirkley a sechana
    Des is doch wirkley a sechana Schaaß,wia de Patienten hoid a imma no kriminalisiert wern !!!

  7. Anonym

    DIE LEGALISIERUNG ist der
    DIE LEGALISIERUNG ist der Schlüssel zum Erfolg so muss man sich nicht mehr um diese scheiß Kindergartenprobleme
    kümmern….

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