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#VolkeramZug – Hanfverband fordert Verkehrsminister Wissing zum Handeln auf

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 29.08.2022

Der Deutsche Hanfverband fordert Bundesverkehrsminister Volker Wissing auf, für eine Anhebung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr zu sorgen. Der aktuelle Grenzwert von 1 ng THC/ml Blutserum diene nicht der Verkehrssicherheit, sondern bestrafe nüchterne Cannabiskonsumenten. Dies entspricht auch der Empfehlung des Verkehrsgerichtstags. Der Hanfverband unterstrich seine Forderung mit einem öffentlichen Brief und einer twitter-Aktion, die den Hashtag #VolkerAmZug am Freitag und Samstag mit über 20.000 Tweets trenden ließ.

Hintergrund dieser Forderung ist die Erklärung Wissings gegenüber der Welt am Rande des Verkehrsgerichtstags, dass er selbst bei der Festlegung eines THC-Grenzwertes nicht in der Verantwortung stehe und diese der Rechtsprechung überlasse. 

Nach Ansicht des Hanfverbands verkennt der Verkehrsminister hier seinen Handlungsspielraum und seine Verantwortung. Schließlich sei auch der 0,5-Promille-Wert im Straßenverkehrsgesetz von der Politik festgelegt worden, nicht von Gerichten.

Auch In der abschließenden Empfehlung des Verkehrsgerichtstages wird gefordert, “dem Gesetzgeber aufzugeben, den derzeit angewandten Grenzwert für die THC-Konzentration von 1,0 ng THC pro ml Blutserum angemessen heraufzusetzen”. Der aktuelle 1ng-Grenzwert führe “in der Praxis dazu, dass in einem nicht vertretbaren Umfang Betroffene sanktioniert werden, bei denen sich eine „Wirkung“ im Sinne einer möglichen Verminderung der Fahrsicherheit aus wissenschaftlicher Sicht nicht tragfähig begründen lässt.”

Bei den drogenpolitischen Fachpolitikerinnen der Ampelkoalition ist es Konsens, dass der Grenzwert angehoben werden muss. Auch der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert erklärte unlängst: “Niemand sollte wegen einer veralteten Null-Toleranz-Politik Sanktionen fürchten müssen. Bei 1 ng/ml liegt idR keine verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigung vor. Hier besteht Handlungsbedarf!”

“Volker Wissing kann sich nicht einfach vor seiner Verantwortung drücken. Das Verkehrsministerium steht in der Pflicht, die Diskriminierung von Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht endlich zu beenden. Freie Fahrt für nüchterne Bürger!”, so DHV-Geschäftsführer Georg Wurth.

Der Hanfverband erwartet, dass der Bundesverkehrsminister seine Einschätzung revidiert und den politischen Gestaltungsauftrag seines Amtes wahrnimmt.

Die Aktion des Hanfverbands wurde am Wochenende durch die Aktivisten des “weedmob” auf Twitter unterstützt. #VolkerAmZug erreichte mehr als 20.000 Tweets und belegte zeitweilig Platz zwei der deutschen Twitter-Trends. 


Kommentare

Eine Antwort zu „#VolkeramZug – Hanfverband fordert Verkehrsminister Wissing zum Handeln auf“

  1. Jo

    Fahrtüchtigkeit
    “Wieso sind Hausärzte eigentlich nicht generell verpflichtet, jegliche Verschreibung von Schmerz-, Schlaf-, Beruhigungsmitteln und Psychopharmaka unmittelbar an das Straßenverkehrsamt zu melden?
    Wieso müssen Patienten, die solche Medikamente regelmäßig nehmen nicht den Führerschein abgeben? Weshalb gibt es ein Mindestalter für den Führerschein, aber kein Höchstalter? Wieso dürfen hochbetagte Greise, die vom Hausarzt mit Medikamenten zugedröhnt wurden, noch am Straßenverkehr teilnehmen? Wieso hat die Pharmaindustrie mit viel Aufwand Schnelltests für THC entwickelt, aber keine für Benzodiazepine, Barbiturate, Psychopharmaka, Antidepressiva & Co.?
    Nese Eriklis Antwort vom 06. September 2022 – 09:24
    Zeit bis zur Antwort: 1 Woche 5 Tage
    Sehr geehrter xxxx.,

    ich kann ihr Anliegen gut nachvollziehen.

    In der Tat ist es so, dass die Fahrtüchtigkeit unter Medikamenteneinfluss in der Straßenverkehrsordnung durch eine Selbsteinschätzung von Fahrer*innen geregelt wird. Diese Selbsteinschätzung kann mit Sicherheit auch mit gefährlichen Folgen fehlerhaft sein. Eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat liegt erst dann vor, wenn eine korrekte Gefährdung anlässlich von Auffälligkeiten oder gar von Unfällen festgestellt wird. Dies ist mit Sicherheit eine Regelung, die im Einzelfall sehr problematisch sein kann. Allerdings: Was wäre die Alternative?

    Eine Meldepflicht von Ärzt*innen würde zum einen sehr große datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen und andererseits bestünde die Gefahr, dass Menschen mit Hinblick auf ihre Fahrerlaubnis dringend behandlungsbedürftige gesundheitliche Probleme gar nicht erst feststellen lassen. Es stellt sich daher hier die Frage, ob die daraus resultierenden Folgen nicht weitaus folgenschwerer wären.

    Mit den besten Grüßen”
    An die Comunity:
    Was denkt ihr dazu?

    Quelle:https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/nese-erikli/fragen-antworten/wieso-sind-hausaerzte-eigentlich-nicht-generell-verpflichtet-jegliche-verschreibung-von-schmerz-schlaf