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Deutscher Verkehrsgerichtstag: Hanfverband fordert gerechte Führerscheinregelung

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 17.08.2022

Anlässlich des heute in Goslar startenden Verkehrsgerichtstags spricht sich der Deutsche Hanfverband (DHV) für einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr aus, der die Verkehrssicherheit gewährleistet, aber gleichzeitig die Diskriminierung von Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr beendet.

Der aktuell geltende Wert von 1 ng THC pro ml Blutserum ist ein analytischer Grenzwert, der nichts mit einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Konsumenten zu tun hat. Eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit ist erst bei deutlich höheren Werten möglich.

“Der aktuelle Grenzwert dient nicht der Verkehrssicherheit, sondern bestraft den Konsum von Cannabis ganz allgemein”, so DHV-Sprecher Georg Wurth.

THC baut sich im Gegensatz zu Alkohol nicht linear, sondern im Sinne von Halbwertzeiten ab. Zuerst sehr schnell, bis die Wirkung verflogen ist, dann aber langsam, so dass auch bei nüchternen Fahrern noch Restwerte oberhalb von 1 ng im Blut sein können, teilweise lange nach dem Konsum. So führt der aktuelle Grenzwert dazu, dass nüchterne Verkehrsteilnehmer ihre Führerscheine verlieren.

Deshalb fordert der DHV einen wissenschaftlich begründeten Grenzwert analog zu 0,5 Promille Alkohol. Nur so kann die willkürliche Ungleichbehandlung beendet werden.

Darüber hinaus fordert der DHV, auch weitere Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen von Cannabiskonsumenten zu beenden, etwa in Bezug auf die Anordnung einer MPU oder die Forderung nach vollständiger Abstinenz auch außerhalb des Straßenverkehrs.

“Cannabis ist in Deutschland mittlerweile ein ganz normales Genussmittel und sollte endlich auch so behandelt werden, zumal Cannabis die Unfallwahrscheinlichkeit deutlich weniger erhöht als Alkohol”, so Wurth abschließend.

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Eine ausführlichere Beschreibung der Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Führerscheinrecht finden Sie in der Stellungnahme des DHV zu einer Anhörung des Bundestages im Februar 2021, die leider immer noch aktuell ist:

DHV, 24.02.2021: Cannabis & Führerschein: DHV-Stellungnahme zu Anhörung im Bundestag
https://hanfverband.de/nachrichten/news/cannabis-fuehrerschein-dhv-stellungnahme-zu-anhoerung-im-bundestag

Für Rückfragen stehen wir Ihnen persönlich auf dem VGT in Goslar als Teilnehmer des AK 2 oder unter zur Verfügung.


Kommentare

12 Antworten zu „Deutscher Verkehrsgerichtstag: Hanfverband fordert gerechte Führerscheinregelung“

  1. Nanna Lytaja

    Erhöhnug = falsches Signal?
    Das unqualifizierte Argument dagegen. Alles besser, wie so lassen. Zumal sich andere Behörden und Organisationen (z.B. Arbeitgeber) ebenfalls an den Werten orientieren. Kompromiss: Die Zahl lassen wir vorerst, aber messen im anderen Kompartiment, dem Vollblut. Damit gehen wir ein Stück weit konform mit dem Rest der EU. Und die anderen Staaten messen das eigentlich gar nicht so doof: THC hat eine Plasmaproteinbindung von 97 %. Verarbeitet man Vollblut zu Serum, entfernt man einen großen Teil der Plasmaproteine und somit einen großen Teil des THC aus der Blutprobe. THC im Serum zu messen ist so unsinnig, wie den Alkohol aus der Blutprobe zu 90 % herauszukochen und den BAK im Rückstand zu bestimmen. Da kommt nie ein Wert, der mit Fahrtüchtigkeit irgendwie korreliert. Alkohol hat übrigens eine so niedrige Plasmaproteinbindung, dass man in beiden Kompartimenten messen kann. Auch die anderen paar Stoffe, auf dennen man laut StVO nicht fahren darf, haben mit c.a. 30 % eine deutlich niedrigere PPB als THC.
    Oder geben wir den THC-Wert in Promille an, anstatt in Nanogramm. Sagen wir mal, wir erhöhen von 0,000001 Promille (1ng?) auf 0,00001 Promille (10ng). Das sollte selbst für eingefleischte CSUler und TÜFler nicht mehr so dramatisch klingen. Außerdem ist Promille dem Laien geläufiger. Und der scheint in der Diskussion das Sagen zu haben.

  2. FraFraFrankenstein

    Meinung
    Ich stimme für einen Grenzwert von 10 ng im Vollblut. Dieser Wert soll so lange gelten, bis ein neues System entwickelt wurde, dass die Fahrtüchtigkeit im Allgemeinen feststellen kann, ohne auf Blutwerte angewiesen zu sein.

  3. Stefan Olschewski

    Grenzwert
    Ich bin für 6 ng ! Ich konsumiere jeden Tag und 4 Stunden nach dem Konsum kann ich locker wieder Auto fahren. Ich habe eine Verordnung von meiner Ärztin mit Attest, dass ich fahrtüchtig bin.

  4. THC-Grenzwerte
    THC-Grenzwerte sollten sich a). entweder an denjenigen Werten orientieren, mit denen Cannabis-Patienten gemäß §§ 24a StVG am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, – also hohen Werten. Oder b). die “große” Lösung: Drogenführerschein. MeCaDt / Dr. Voss

  5. Grünzeugs

    Man will keine bekifften Autofahrer?
    Wieso sind Hausärzte eigentlich nicht generell verpflichtet, jegliche Verschreibung von Schmerz-, Schlaf-, Beruhigungsmitteln und Psychopharmaka unmittelbar an das Straßenverkehrsamt zu melden? Wieso müssen Patienten, die solche Medikamente regelmäßig nehmen nicht den Führerschein abgeben? Weshalb gibt es ein Mindestalter für den Führerschein, aber kein Höchstalter? Wieso dürfen hochbetagte Greise, die vom Hausarzt mit Medikamenten zugedröhnt wurden, noch am Straßenverkehr teilnehmen? Wieso hat die Pharmaindustrie mit viel Aufwand Schnelltests für THC entwickelt, aber keine für Benzodiazepine, Barbiturate, Psychopharmaka, Antidepressiva & Co.?

    Fragen über Fragen…

    1. Jo

      Gute Frage.
      Hab diese Frage mal an MdB Nese Erikli
      Bündnis 90/Die Grünen über Abgeordnetenwatch gestellt, auch an einer AW interessiert?
      Folge der Frage einfach.Peace^^D

  6. M. A. Haschberg

    Alkohol ist das Hauptproblem im Straßenverkehr, nicht Cannabis.
    Ich halte überhaupt nichts von einem willkürlich unrealistisch angesetzten Grenzwert von 1 ng, zumal die Wirkung von Cannabis ohnehin schon zu vorsichtigem, eher etwas änngstlichem, aber dennoch sicherem Fahrverhalten führt, sofern kein Mischkonsum mit anderen Substanzen vorliegt.
    Ganz im Gegensatz zum überaus gefährlichen Alkohol, der eine aufputschende, zur Selbstüberschätzung führende Wirkung hervorruft und nicht selten zu unvorsichtigem Rasen mit Unfällen verleitet.
    Da besteht ein riesiger Unterschied in den Wirkungsweisen und Gefahrenpotentialen von Alkohol und Cannabis.
    Diese Tatsache sollte bei der Wahl eines wenigstens annähernd realistischen Grenzwertes unbedingt berücksichtigt werden.

    1. Berd

      Führerschein
      Du hast 100% Recht. Nur die Dummschwätzer die nie konsumieren wissen es besser. 6

  7. EA

    hoffentlich kommt hier etwas
    hoffentlich kommt hier etwas bei rum. die jetztige situation ist unerträglich.

    Jeder autofahrer der einen Zebrastreifen mit absicht ignortiert und hier mutwillig menschen gefährdet bekommt eine geringere strafe. Jeder dem der Führerschein entzogen wurde wegen der Ordnungswidrigkeit und vorher schon nie im strassenverkehr auffällig war sollte, bedingungslos seinen führerschein wieder bekommen.

    zur MPU möchte ich noch erwähnen

    Man setzt hier mit absicht unrealistische ziele…. MPU binnen 2 monaten…. wohl wissend das keine MPU in dieser zeit möglich ist, in der hoffnung das ich dann auch meinen Lappen freiwillig abgibt. DIE MAXIMALE ERNIEDRIGUNG IM ZUSAMMENHANG MIT MAXIMALER VERNICHTUNG hat auf zuhören!!

    Niemand muss sich auf unrealistische ziele einlassen und man darf es auch nicht fordern. in meinen augen geht das alles schon weit über ideologie hinaus in richtung CannabisFasc….us

    grüsse und TOI TOI TOI an uns alle

    1. Führerscheininhaber

      Wichtigstes “Detail” der ganzen Legalisierung
      Ich stimme dir voll und. Mir persönlich nützt eine Legalisierung alleine leider nicht viel, da ich täglich mit dem Auto zur Arbeit fahre. Dann darf ich nie konsumieren, wenn der Grenzwert so absurd niedrig bleibt.. mfg

      1. EA

        Vielen lieben dank.
        Vielen lieben dank.