Medizinisches Cannabis kann ab heute verordnet werden

Das Deutsche Ärzteblatt erklärte in einer Veröffentlichung die Neuerungen im BtMG im Hinblick auf Cannabis als Medizin. Diesbezüglich wurde eine Einschätzung des DHV zur Gesetzesänderung genannt.

Der Deutsche Hanfverband sieht das Gesetz als „Meilenstein für alle Betroffenen“, kritisiert jedoch, dass damit das Recht auf Eigenanbau, das einigen Patienten gerichtlich in der Vergangenheit zugesprochen worden war, aufgehoben wird. „Wir fordern weiter­hin die Möglichkeit für betroffene Patienten, ihr Cannabis selbst anzubauen. Manche haben positive Erfahrungen mit einer ganz bestimmten Sorte und wollen diese weiterhin nutzen“, erklärt Georg Würth, Geschäftsführer des Hanfverbands.