Cannabisverbot verwassungswidrig?

Hans Cousto hat für den Taz Blog folgendes zur Justizoffensive und dem Gang von Richter Müller vor das Bundesverfassungsgericht festgehalten:

Gemäß Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbandes (DHV) vom 20. April 2020 hatte Jugendrichter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau im September des letzten Jahres angekündigt, sich in zwei von ihm ausgesetzten Verfahren an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu wenden, um das aus seiner Sicht verfassungswidrige Verbot von Cannabis prüfen zu lassen. Müller hat den Normenkontrollantrag mit ausführlicher Begründung an das höchste deutsche Gericht am 20. April 2020 übermittelt.

Grundlage für den Normenkontrollantrag des Bernauer Richters ist eine Mustervorlage des Deutschen Hanfverbandes im Rahmen einer Justizoffensive. Der DHV fordert nun weitere Richter auf, sich der Initiative anzuschließen und das Cannabisverbot ebenfalls in Karlsruhe überprüfen zu lassen.