Cannabis, die älteste Kulturpflanze der Welt – Chancen und Gefahren einer Legalisierung

Salzburg24 widmet dem Thema Cannabis einen ausführlichen Bericht. Der Deutsche Hanfverband wird mehrfach erwähnt und Florian Rister und Georg Wurth wurden als Experten befragt:

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Hanf und Cannabis meinen ein und dasselbe: Cannabis ist nur der lateinische Name für die Hanfpflanze, erklärt Florian Rister vom Deutschen Hanfverband im Gespräch mit SALZBURG24. Es gibt die Unterarten Cannabis Sativa, Cannabis Indicae und Cannabis Ruderalis. In vielen europäischen Ländern dagegen wird der Begriff Cannabis umfassend für Hanfpflanzen und damit Tetrahydrocannabinol-haltige (kurz THC) Produkte der Pflanze genutzt. THC ist der Wirkstoff, der zu unterschiedlichen Teilen in der Hanfpflanze auftritt. Die unbefruchteten weiblichen Blütenstände der Hanfpflanze enthalten den größten Anteil THC (sechs bis 20 Prozent), der Anteil in der männlichen Pflanze mit knapp einem Prozent ist dagegen eher gering.

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So wirkt Cannabis

Die Wirkung von Cannabis hängt in erster Linie von der Dosis und der Konsumform (rauchen, essen) ab. Aber auch die Umgebung, die Persönlichkeit des Konsumenten und seine Erwartungen können diese beeinflussen. Bei den Pflanzensorten wird zwischen Sativa und Indica unterschieden. Erstere machen „high“ und wirken eher aktivierend, letztere machen „stoned“, wirken also beruhigend. Neben einer Reihe angenehmer und gewollter bzw. als positiv erlebte Wirkungen können dem Konsum auch akute unvorhersehbare Risiken folgen. Der Deutsche Hanfverband hat dazu jeweils eine Liste veröffentlicht:

Positiv erlebte Wirkungen:

  • Fühlen: Häufig ist der Rausch von euphorischen Gefühlen gekennzeichnet („high“) bei gleichzeitiger emotionaler Gelassenheit.
  • Denken: Übliche Denkmuster treten in den Hintergrund. Neuartige Ideen und Einsichten, verbunden mit starken Gedankensprüngen, prägen das Denken unter Cannabis-Einfluss.
  • Gedächtnis: Das Kurzzeitgedächtnis wird gestört. Was vor fünf Minuten geschehen ist, gerät bereits in Vergessenheit. In Gemeinschaft Gleichgesinnter wird dies oft als amüsant erlebt.
  • Wahrnehmung: Subjektiv wird die Wahrnehmung intensiviert, sonst Nebensächliches wird deutlicher wahrgenommen. Wegen der Störung des Kurzzeitgedächtnisses scheint die Zeit langsamer zu verstreichen.
  • Kommunikation: Das Gemeinschaftserleben unter Freunden wird intensiviert, oft verbunden mit Albernheit. Konsumenten haben das Gefühl, sich besser in den Anderen versetzen zu können.
  • Körpererleben: Einerseits schlägt das Herz schneller, andererseits erleben Konsumenten eine wohlige Entspannung. Ein Gefühl der Leichtigkeit bei gleichzeitig verlangsamten Bewegungen macht sich breit.

Negativ erlebte Wirkungen:

  • Fühlen: Statt Euphorie entstehen Angst und Panikgefühle. Psychotische Symptome wie Verwirrtheit und Verfolgungsideen („Paranoia“) sind möglich („Horrortrip“).
  • Denken: Aus Gedankensprüngen wird ein uferloses Durcheinander im Kopf. Konsumenten können keinen klaren Gedanken fassen („Peilung verlieren“) oder steigern sich in fixe Ideen.
  • Gedächtnis: Durch das gestörte Kurzzeitgedächtnis kommt es zu Erinnerungslücken und „Filmrissen“.
  • Wahrnehmung: Konsumenten neigen zu Überempfindlichkeit bis hin zu Halluzinationen.
  • Kommunikation: Statt gemeinsamen Erlebens fühlen sich Konsumenten in „ihrem eigenen Film gefangen“, nehmen ihre Umwelt nur eingeschränkt wahr. Sie erleben sich als ausgegrenzt, können sich nicht mehr mitteilen.
  • Körpererleben: Herzrasen, Übelkeit und Schwindel können sich einstellen. Ein Kreislaufkollaps ist möglich.

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Bei unseren deutschen Nachbarn ist die Cannabis-Rechtslage mehr als verzwickt und unübersichtlich, denn in den 16 Bundesländern gelten verschiedene Maßstäbe für die Strafverfolgung. Nach einem Beschluss aus dem Jahr 1994 können die Strafverfolgungsbehörden bei „geringfügigen Verstößen“ gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) durch den Erwerb und Besitz durch Cannabis in sogenannten „geringen Mengen“ von einem Strafverfahren absehen. Doch nahezu jedes Bundesland handhabt dies anders. „Das ist Wildwuchs und nicht im Sinne des Bundesgerichtshof“, meint Georg Wurth, Leiter des Deutschen Hanfverbands.

Mut zur Veränderung: Cannabis auf Rezept

Die Cannabis-Aktivisten sehen aber großen Mut zur Veränderung in Deutschland. Medien berichten offen über die Vorteile einer Legalisierung und erklären den medizinischen Nutzen mithilfe aktueller wissenschaftlicher Studien. Der Schildower Kreis, gespickt u. a. mit führenden Strafrechtlern, fordert seit Längerem Änderungen in der Drogenpolitik und in einigen Städten wird mit Modellversuchen, wie Coffeeshops zum legalen Vertrieb, geworben. „Diese Aktionen haben die Cannabis-Diskussion in Deutschland erheblich beeinflusst“, meint Wurth und weist auf die kommende Änderung im BTMG hin, welche den Zugang für den medizinischen Nutzen erheblich erleichtern soll. Eine staatliche Cannabisagentur soll den Anbau und die Qualitätssicherung samt Versorgung koordinieren und kontrollieren sowie Lizenzen zur Nutzung vergeben. Die strengen Auflagen für Cannabis auf Rezept würden dadurch massiv gelockert werden. Etwas mehr als 650 Patienten dürfen derzeit in Deutschland Cannabis legal als Schmerzmittel einsetzen, diese Zahl dürfte bei einer Durchsetzung des entsprechenden Gesetzes deutlich steigen.

„Gerichte machen Gesetzgeber Druck“

Wurth selbst ist zuversichtlich: „In allen Parteien haben wir Unterstützung für die Änderung im BTMG. Gegen Herbst rechnen wir mit der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament.“ Denn auch die Gerichte machen dem Gesetzgeber Druck, der Verwaltungsaufwand ist wegen der schwammigen Richtlinien enorm. Das Bundesverwaltungsgericht hat erst im April 2016 erstmals einem schwerkranken Mann den Cannabis-Anbau zu Hause erlaubt. Wenn es keine andere Therapiemöglichkeit gebe, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, entschieden die Richter.

Rahmenbedingungen für den legalen Rausch

Der Zeitpunkt einer möglichen Legalisierung in Deuschland steht jedoch noch in den Sternen. „Mit dem aktuellen und wohl auch kommenden Bundestag ist das nicht vorstellbar, aber Modellversuche wie Coffeeshops sind der richtige Weg und erleben mehr Akzeptanz“, meint Wurth. Dadurch sollen Rahmenbedingungen für einen legalen Rausch geschaffen werden. Aber es gibt noch viele offene Fragen zu klären: Wie geht man mit Cannabis im Straßenverkehr um, wer darf überhaupt verkaufen und soll das Rauchen im öffentlichen Raum erlaubt werden? Diese Antworten werden sicher in der nächsten Zeit kommen, da ist man sich zumindest beim Deutschen Handverband (sic!) sicher.

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