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Oberster U.S. Gerichtshof lehnt Klage gegen Colorado ab

Nachdem zwei Nachbarstaaten gegen die Legalisierungs-Gesetzgebung in Colorado geklagt hatten, hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Klage nun abgewiesen. Die beiden Bundesstaaten Oklahoma und Nebraska wollten vor Gericht ziehen, um die Gesetze, die in Colorado den Verkauf von Cannabis als Genussmittel ermöglichen, zu kippen. Begründet hatten die Staaten die Klage damit, dass es durch die legale Abgabe kleiner Mengen an jeden über 21 zu einer ansteigenden Zahl von Kriminaldelikten über die Staatsgrenzen hinweg komme.

Die sechs obersten Richter, die nach der ersten Beratung für eine Ablehnung des Falls gestimmt hatten, kommentierten ihre Entscheidung nicht. Die anderen zwei der insgesamt acht Bundesrichter hingegen befanden eine Verhandlung der Klage für notwendig, da die Gesetzgebung in Colorado einen Bruch mit dem geltenden Bundesrecht darstelle. Sie hielten diesen Dissens im Protokoll der Tagesordnung fest.

Die Obama-Regierung zeigte sich über die Entscheidung des Gerichts erfreut, nachdem sie im Dezember bereits das Gericht dazu gedrängt hatte, von der Verhandlung abzusehen und die Klage abzuweisen. Auch die Legalisierungsszene in den USA sowie die aufstrebende Cannabisindustrie in Colorado können aufatmen. Die positive Entwicklung der letzten Jahre kann dadurch ungestört weitergehen. Andere US-Bundesstaaten können ihre Cannabispolitik reformieren, ohne Angst vor Klagen von repressiveren Nachbarstaaten zu haben.

Diese Entscheidung ist auch ein gutes Zeichen für die Legalisierungsbewegung weltweit, da die USA gerade in der Prohibitions-Politik ein wichtiger Maßstab sind, an dem sich auch andere nationale Gesetzgebungen messen. Die Ablehnung der Klage und das Statement der Regierung zu dem Fall signalisieren erneut sehr deutlich, dass die USA als einer der wichtigsten Gestalter der weltweiten Drogenpolitik nicht mehr kompromisslos an der Prohibition festhalten.


Kommentare

Eine Antwort zu „Oberster U.S. Gerichtshof lehnt Klage gegen Colorado ab“

  1. Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis

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