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Europäischer Gerichtshof urteilt über den Umgang mit CBD

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-663/18 hat CBD Händler und Produzenten in dieser Woche aufhorchen und Hoffnung schöpfen lassen. Dem Urteil des EuGH geht ein sechsjähriger Rechtsstreit der Firma KanaVape voraus, die ihren Fall bis vor das oberste rechtsprechende Organ der EU brachte. Der Gerichtshof der Europäischen Union teilte in seiner Pressemitteilung mit, dass 

“ein Mitgliedstaat [..] die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten [darf], wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird.”

Das Gericht in Luxemburg hält zudem fest, dass CBD kein “Suchtstoff” sei und folgt dabei der Auffassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO):

“Der Gerichtshof stellt sodann fest, dass das Unionsrecht für die Definition der Begriffe „Droge“ oder „Suchtstoff“ insbesondere auf zwei Übereinkommen der Vereinten Nationen verweist: das Übereinkommen über psychotrope Stoffe und das Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe. CBD wird im ersten Übereinkommen nicht erwähnt, und eine wörtliche Auslegung des zweiten Übereinkommens könnte zwar dazu führen, es – als Cannabisextrakt – als Suchtstoff einzustufen, doch widerspräche eine solche Auslegung dem Grundgedanken dieses Übereinkommens und seinem Ziel, „die Gesundheit und das Wohl der Menschheit“ zu schützen. Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.”

Die WHO betonte in der Vergangenheit mehrfach, dass CBD nicht die Kriterien einer Droge im Sinne der internationalen Suchtstoffübereinkommen erfüllt. Dennoch kam die Europäische Kommission im August in einer vorläufigen Einschätzung zu dem Schluss, CBD als Betäubungsmittel klassifizieren zu wollen und deshalb vorliegende Anträge auf Zulassung von CBD-haltigen Produkten gemäß der Novel-Food-Verordnung nicht zu bearbeiten. Eine Entscheidung, die zu massivem Widerstand führte, da eine Neueinstufung von CBD als Betäubungsmittel die wachstumsstarke CBD-Branche in Europa existenziell bedrohen würde. Synthetisch hergestelltes CBD war hingegen von den Plänen der EU-Kommission ausgenommen, was ebenfalls vom EuGH thematisiert wurde:

“Zum einen scheint das Vermarktungsverbot nicht das synthetische CBD zu betreffen, das die gleichen Eigenschaften wie das in Rede stehende CBD haben soll und daher wohl als Ersatz für dieses verwendet werden kann. […] Zum anderen muss Frankreich zwar nicht nachweisen, dass die Gefährlichkeit von CBD mit der von bestimmten Suchtstoffen identisch ist. Das nationale Gericht hat jedoch die verfügbaren wissenschaftlichen Daten zu würdigen, um sich zu vergewissern, dass die geltend gemachte tatsächliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit nicht auf rein hypothetischen Erwägungen beruht. Ein Vermarktungsverbot für CBD, das im Übrigen das restriktivste Hemmnis für den Handel mit in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten und vermarkteten Produkten darstellt, kann nämlich nur erlassen werden, wenn diese Gefahr als hinreichend nachgewiesen anzusehen ist.”

Die Auffassung der Kommission dürfte nach dem Urteil des EuGH kaum noch Stand halten können. Zudem dürfte die Prüfung der vorliegenden Anträge auf Zulassung von CBD-Produkten gemäß der Novel-Food-Verordnung wieder aufgenommen werden. Ein geregelter CBD-Markt in Europa wird damit greifbarer, so der Geschäftsführer des Branchenverbands Cannabiswirtschaft, Jürgen Neumeyer, bei seiner Wertung des Urteils.

Doch damit nicht genug, so der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) weiter:

“Die Bundesregierung ist nun ebenfalls aufgefordert, sich bei der Anfang Dezember anstehenden Neubewertung von Cannabis und Cannabinoiden auf internationaler Ebene in diesem Sinne einzusetzen und den Vorschlägen der WHO zu folgen.”

Auch dem Positionspapier des BvCW mit konkreten Vorschlägen für eine zukünftige Regelung des CBD-Markes, das der Verband gerade erst vorgestellt hatte, verschafft das Urteil eine ungeahnte Aktualität.


Kommentare

3 Antworten zu „Europäischer Gerichtshof urteilt über den Umgang mit CBD“

  1. DerHanffreund

    @Dennis Sander, richtig bei
    @Dennis Sander, richtig bei CBD geht es um Gesundheit, und nichts weiter. Dies als “Droge” einzustufen ist absoluter Quatsch. Mal davon abgesehen das CBD die Rauschwirkung von THC hemmt… Man kann daher hohe Dosen THC konsumieren, ohne dabei berauscht zu sein. Dies ist vorallem aus medizinischer Sicht wichtig. Es gibt ja immerhin genug Leute die THC aus medizinier Sicht benötigen, aber keinen Rausch wollen.

    Ich muss noch was los werden: ich werde ab und zu von Bekannten (oft um mehrere “Ecken”) befragt was Cannabis angeht.

    Neulich hatte eine alte Dame (Rentnerin, war mal Krebskrank und ist auf unter 35 Kilo abgemagert) meine Mutter gefragt ob sie sich nicht auskenne. Denn einige ihrer Freundinnen (also der alten Dame) nehmen Cannabis z.B. gegen Rheuma ein und sind begeistert davon. Sie war bei Ihrem Arzt und der Arzt wollte ihr das nicht verschreiben weil ja sonst die ganzen Junkies vor der Tür stehen (hat er wirklich so gesagt!). Deshalb fragte mich meine Mutter wie das nun alles läuft, da sie verschiedene Informationen hatte und nicht wusste was nun stimmt. Nachdem ich ihr die Wirkung von Cannabis und vom Isolat CBD erklärt hatte, konnte sie es nicht begreifen, warum schwerkranken Leuten der Zugang zu Cannabis so erschwert wird. Leider konnte ich ihr nicht auf die Schnelle weiterhelfen. Ich hatte ihr einen Namen eines (sehr bekannten) Arztes gennant der auf Cannabis-Therapien spezialisiert ist. Ich hoffe, sie bekommt zeitnah (der Arzt ist sehr ausgebucht…) einen Termin und Abhilfe.

    Also lieber Hanfverband, liebe Aktivisten, der gute Ruf von Cannabis scheint sich rumzusprechen, dank Eurer guten Arbeit! Ich bin mir sehr sicher, das der Anteil der Erwachsenen, vorallem der Rentner, die für Cannabis stehen, steigen wird. Für meine Oma ist Cannabis quasi “Haschgift” – würde sie es mal ausprobieren (z.B. gegen ihre starken Rückenschmerzen), würde sich Ihre Meinung vielleicht ändern. Aber dazu kommt es wahrscheinlich nicht. Die Jahrzehnte lange Gehirnwäsche aus seiten der Medien und Politik ist nicht so einfach wegzubekommen… Aber bei einigen scheinen sich die positiven Eigenschaften rumzusprechen. Die 50%-Marke der Befürworter zu knacken war noch nie so nahe wie jetzt. Gerade jetzt müssen wir nochmal alles geben bis es in den nächsten Jahren legal oder zumindest entkriminalisert ist. Solch eine Unverhältnismäßigkeit und Irrsin muss jetzt mal ein Ende haben!

  2. Dennis Sander

    auch wenn ich nix mit cbd zu
    auch wenn ich nix mit cbd zu tun hab, dennoch schön zu sehen das die vom EuGH wohl Fakten berücksichtigen. *hust* “cannabis ist illegal weil illegal ist oder neuerdings auch cannabis ist kein Brokkoli”. 😛 Bei solchen Argumenten brauch man keine wissenschaftlichen Fakten.
    Es bräuchte doch nur mal einen mit etwas Ahnung auf dem posten…
    stattdessen bätzing, mortler, ludwig …
    Wer kam da überhaupt auf diese dumme Idee das gleichzustellen? Demnach sollten die wohl das selbe für dinge wie Parfum beschließen, denn immerhin ist da ja auch ein (echtes) Rauschmittel mit drinnen, von dem man sogar noch sterben könnte.
    Mit CBD zu druffen, entspricht wohl etwa der Dummheit die es brauch um sich mit Parfum zu betrinken. Alles was ich von CBD kenne ist eig. eher so Healthy/Gesundheitskram.

    Diese ganze cannabis Verteufelung wurde für mich sowieso komplett lächerlich nachdem ich hier ein ärztliches Rezept liegen hatte für Amphetaminsulfat. Sorry aber jahrelanges Getue wegen cannabis als Medizin oder auch Konsum lässt sich nicht mehr nachvollziehen wenn man vom Apotheker reines speed gemixt bekommt. Warum ist cannabis als Medizin überhaupt ein Thema wenn doch bereits seit Jahren auch harte Drogen wie speed als Medizin genutzt werden??? Falls nicht bekannt hat speed da weitaus größere Auswirkungen als Cannabis..
    somit einfach nur ein Witz aber ist ja eh nur noch ne Zeitfrage. endlich.

    1. Peter

      Als ADHSler und langjähriger
      Als ADHSler und langjähriger Cannabispatient kenne ich das nur zu gut. Wenn ich mich mit Amphetaminen vollstopfen will, brauche ich nur freundlich meinen Psychiater zu fragen, dann gibts das Zeug direkt von der Krankenkasse. Dass man seinen Körper dann andauernd jenseits seiner eigenen Leistungsgrenze betreibt ist wie auch Nebenwirkungen wie Haarausfall, starkem Schwitzen und Durchfall natürlich absolut vertretbar. Im Endeffekt zählt für den überwiegenden Teil der Psychiater eh nur, dass du schön die Fresse hältst und ihnen möglichst wenig arbeit machst. Ob du dich dabei gut fühlst und dein Leben noch genießt ist vollkommen egal, hauptsache du funktionierst wie ein braver Amphetaminroboter. Wenn du allerdings eine Cannabinoidmedikation haben willst, landest du im Zuge einer Kassenübernahme früher oder später vor dem Sozialgericht um dein gutes Recht zu erstreiten. Kann mich noch gut an meinen ersten Termin bei einer Kassenärztin im Zuge einer Kostenübernahme erinnern. Sie lehnte es schlussendlich ab, den Antrag mit mir zu stellen und begründete dies mit ihrer Zeit als Ärztin in einer Suchtklinik. Das Risiko einer Abhängigkeit sei zu groß sagte sie. Meine Antwort war, ob es denn nicht ein wenig heuchlerisch ist so zu argumentieren, während man in der Verschreibung von Amphetaminen kein Problem sieht. Herrlich, danach herrschte erst einmal betretene Stille im Raum, da die gute Dame nun doch nicht mehr wusste, wie sie darauf irgend eine sinnvolle Antwort bringen soll. Diese Doppelmoral getragen auf Pharmalobbyismus und konservativer Scheinheiligkeit ist einfach nur noch zum kotzen.

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