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Der Deutsche Hanfverband fragt nach…


Meldung des DHV vom 13. 1. 2003

Hält die Rot/Rote Koalition in Berlin, was sie versprochen hat?
Umsetzung der Koalitionsaussagen zu Cannabis

Sehr geehrte Damen und Herren!
Nach etwa einem Jahr SPD/PDS-Koalition in Berlin wird es aus unserer Sicht Zeit, Ihnen einige Fragen zu ihren im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben zu stellen. Dort heißt es:

“Die Koalitionsparteienprüfen, inwieweit der Besitz einer für den Eigenverbrauch bestimmten Menge sowie die Abgabe geringer Mengen weicher Drogen entkriminalisiert werden können.”

Ich kann Ihnen versichern, dass dieser Text letztes Jahr bei den vielen Berliner Cannabiskonsumenten, die sich für Politik interessieren, sehr positiv aufgenommen wurde. Vor allem das Vorhaben, auch die Abgabe von Cannabis zu entkriminalisieren ist im bundesweiten Vergleich als fortschrittlich zu werten.

Nachdem bisher aber für Außenstehende kein Anzeichen einer Umsetzung dieser Vereinbarung zu erkennen ist, ergeben sich die folgenden zwei Fragenkomplexe:

1. geringe Menge zum Eigenverbrauch

Da es ja auch in Berlin eine gewisse Entkriminalisierung des Eigenverbrauchs bei geringen Mengen schon gibt, haben wir die Formulierung so verstanden, dass es in diesen Fällen weniger Strafverfolgung geben soll als bisher, z. B. indem die Grenze zur geringen Menge erhöht wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch keinerlei Prüfung, Diskussion oder gar Veränderung zu spüren. Dass Berliner Politikerinnen die ersten waren, die nach dem neuen Koalitionsvertrag im Bund eine Angleichung der geringen Menge im Bundesrat auf halbwegs erträglichem Niveau gefordert haben, ist zwar nett, hat aber nichts mit konkreten Veränderungen in Berlin zu tun – vor allem, wenn man bedenkt, dass der Bundesrat das Thema erst mal auf 2004 verschoben hat, bis die nächste Studie fertiggestellt ist. Es wäre in Berlin längst ohne großen Aufwand möglich gewesen, die geringe Menge auf z.B. 30 Gramm zu erhöhen, wie es in Schleswig-Holstein der Fall ist. Unsere Fragen hierzu:

Haben wir Sie richtig verstanden, dass Sie im Koalitionsvertrag eine Entlastung von Cannabiskonsumenten beim Besitz geringer Mengen zum Eigenverbrauch festschreiben wollten?

Hat es eine Prüfung dieser Frage tatsächlich gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Abgesehen von 2 Statements in der bundesweiten Angleichungsdebatte)

Warum haben Sie nicht schon längst für Berlin die Definition der geringen Menge erhöht?

2. Abgabe geringer Mengen weicher Drogen

Bei diesem ambitionierten Projekthandelt es sich um eine komplizierte Frage im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes. Der Vergleich zum Modellprojekt aus Schleswig-Holstein drängt sich auf, das damals noch vom der Bundesopiumstelle unter Seehofer abgelehnt wurde. Hier kann eine Prüfung nicht einfach in einer kleinen Diskussion bestehen, sondern es müsste ein offizieller Prüfauftrag ergehen, der klärt, welche Abgabemodelle möglich und zustimmungsfähig sind. Dabei ist eine gewisse Eile geboten, wenn in dieser Legislaturperiode eine Prüfung noch ausgewertet und Konsequenzen gezogen werden sollen. Unsere Fragen hierzu:

Was haben Sie mit der Formulierung gemeint, die Entkriminalisierung der Abgabe geringer Mengen weicher Drogen prüfen zu wollen? Ein Modellprojekt? Oder einfach eine deutlich geringere Verfolgungsintensität beim Handel mit Cannabis? (Im letzteren Fall wäre ihr Wunsch wohl auch noch nicht in Erfüllung gegangen.)

Warum hat es nicht schon längst einen offiziellen Prüfauftrag zu diesem Thema gegeben – auch im Anbetracht des offensichtlichen Zeitdrucks?

Über eine baldige Antwort würden wir uns freuen. Auch einige Medien sind an der Antwort sicherlich interessiert.

Mit freundlichen Grüssen

Georg Wurth

Dieses Schreiben geht an folgende Adressaten:

SPD Landesvorstand Berlin

SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus

Justizsenatorin Karin Schubert (SPD)

PDS Landesvorstand Berlin

PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus

Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS)


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