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CBD-Willkür in Mainz geht weiter

Wie wir bereits im Juni berichteten, werden Kunden, die CBD-Öl in Mainzer Hanf-Fachgeschäften kaufen, von der Staatsanwaltschaft wegen eines Verstoßes gegen §29a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verfolgt. Doch nicht nur das: Laut Aussage des Inhabers von „Grinskram“, einem der betroffenen Shops, gebe es in Mainz noch drei weitere Läden, welche ausschließlich CBD/ Nutzhanfprodukte anbieten. Diese wurden allerdings nicht behelligt. Zusätzlich für Kopfschütteln sorgt die Tatsache, dass ein paar hundert Meter weiter eine große Drogeriekette weiterhin inhaltsidentische CBD-Produkte verkauft, ohne dass deren Kunden Konsequenzen fürchten müssten. Der Mainzer „Grinskram“-Shop sowie ein anderes Hanf-Fachgeschäft der Rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt waren in diesem Jahr wegen des Verkaufs von CBD-Produkten bereits mehrfach Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. In deren Rahmen wurden die Ladenräume sowie die Privatwohnungen der Besitzer durchsucht. Ging es anfangs nur um die umstrittenen CBD-Blüten, hatte die Staatsanwaltschaft Mainz im Frühjahr die Ermittlungen auch auf CBD-Öle und Kosmetika ausgeweitet. Einige CBD-Öl-Kunden erhielten, genau wie die Ladeninhaber, eine Anzeige aufgrund eines Verstoßes gegen das BtMG.

CBD-Öl als BTM-Delikt
Eine so repressive Herangehensweise ist bislang ein Novum. Dem Hanfverband sind zwar zahlreiche Fälle bekannt, bei denen der Verkauf von CBD-Cannabis als Verstoß gegen das BtMG eingestuft wurde. Ebenso kann der Verkauf von CBD-Öl gegen die Novel-Food Verordnung verstoßen – oder das CBD-Öl mehr als 0,2% THC enthalten und so als illegale Substanz eingestuft werden. Doch der reine Erwerb und Besitz von CBD-Öl eines Endkunden wurde bislang nicht als BTM-Delikt gewertet. Die Ermittlungsverfahren gegen CBD-Öl-Kunden wurden zudem eröffnet, bevor der Staatsanwaltschaft eine genaue Analyse der beschlagnahmten Ware vorlag. Die einzige existierende Analyse des Großhändlers hingegen bestätigt dem Ladeninhaber die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für THC. Die Analyseergebnisse der Ermittlungsbehörden liegen bis heute, mehrere Monate nach Ermittlungsbeginn, übrigens immer noch nicht vor. 

Die Drogerie nebenan darf das
Jetzt hat die zuständige Staatsanwältin in Mainz im Rahmen einer Antwort auf eine erneute Presseanfrage bestätigt, dass die große Drogeriekette aufgrund der CBD-Produkte nichts zu befürchten habe. Auf die Frage, wieso die Drogeriekette und deren Kunden gemäß des Gleichheitssatzes bislang nicht belangt wurden, andere Endkunden, die anderswo ausschließlich inhaltsidentische Öle erworben hatten, aber schon, antwortete die zuständige Staatsanwältin:

„Der Anfangsverdacht gegen Endabnehmer ergibt sich auch daraus, dass das übrige Sortiment der beiden Shops aus – unstreitig strafbaren – Cannabisblüten bestand, wofür es bei Drogeriemarktketten keine Anhaltspunkte gibt. Es handelt sich folglich auch in dieser Hinsicht nicht um gleiche Lebenssachverhalte. Die von Ihnen insinuierte Vergleichbarkeit der Sach- und Rechtslage besteht nach hiesiger Bewertung des Anfangsverdachts somit auch nicht bei den Endabnehmern.“ 

Diese Aussage verwundert den Betreiber des „Grinskram“-Shops, da seinen Aussagen nach CBD-Produkte nur einen Bruchteil seines Sortimentes ausmachen und der Fokus ganz klar auf nachhaltigen Naturprodukten liege. In den dem Hanfverband vorliegenden Ermittlungsakten gegen Endabnehmer ist im Übrigen nicht von Blüten die Rede. Der vorgetragene BTM-Verstoß wird ausschließlich mit dem Erwerb von CBD-Ölen begründet, deren Analyse bis heute nicht vorliegt. Die verläuft der Pressestelle der Mainzer Staatsanwaltschaft zufolge auch ein wenig schleppend. Hierzu heißt es:

„[…] die Untersuchungen werden nach Einschätzung der Polizei noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.“

Mit zweierlei Maß
Man kann von Kunden, die schnell mal eine Flasche CBD-Öl kaufen wollen, nicht erwarten, dass sie sich vorab mit dem restlichen Sortiment eines Händlers auseinandersetzen. Sollte die mehrfach erwähnte Drogeriekette wegen eines anderen Produkts aus ihrem Sortiment in irgendeiner Form das Gesetz brechen, wäre das auch wohl kaum ein Grund, deshalb deren CBD-Öl Kunden ins Visier zu nehmen. Genau das ist aber bei den Ermittlungen gegen zwei kleine Hanf-Fachgeschäfte geschehen. Hier wurden Kunden von CBD-Ölen und Kosmetika Ziel strafrechtlicher Ermittlungen, weil es um ein anderes Produkt aus deren Sortiment einen Rechtsstreit gibt. Selbst wenn die Staatsanwältin für dieses Vorgehen eine geschickte juristische Erklärung gefunden hat, ist ihr Vorgehen Menschen mit einem intakten Rechtsempfinden kaum vermittelbar. Schon gar nicht mit Blick auf die Beobachtung des Ladenbetreibers, nach der seine Filialen und die anderen CBD-Shops ebenfalls rechtlich unterschiedlich behandelt werden.

Der im Grundgesetz verankerte allgemeine Gleichheitssatz (Art.3) verbietet Willkür. Das Bundesverfassungsgericht definiert diese in einem Beschluss von 1989 wie folgt: 

„Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist.“

In Mainz wird mit Kanonen auf einen einzelnen Händler geschossen, während in der gleichen Stadt ein Discounter und andere Shops unbehelligt bleiben. Inwieweit dieses Vorgehen verhältnismäßig ist, werden demnächst die Gerichte entscheiden müssen.


Kommentare

10 Antworten zu „CBD-Willkür in Mainz geht weiter“

  1. CBD-Willkür
    Bereits im Jahr 2015 habe ich die ersten CBD-Produkte für den deutschen Markt online verkauft und dazu beigetragen, diesen großartigen Stoff in Deutschland bekannt werden zu lassen. Über die 5 Jahre, die seitdem ins Land gezogen sind, sollte ich vielleicht ein Buch schreiben, denn dann würde der Bürger mal sehen, was in diesem Land für eine Willkür herrscht und wie der Staat versucht eine Existenz zu zerstören. Auch bei mir gab es eine Hausdurchsuchung, bei der Ware im Wert von über 10.000 EUR mit der Begründung beschlagnahmt wurde, diese könnte zur Herstellung von Drogen genutzt werden. Bis zum heutigen Tage weigert sich die Staatanwaltschaft, den daraus entstanden Schaden zu begleichen. Das neue Urteil vom EuGH besagt zum Glück jetzt eindeutig, dass es sich bei CBD um kein Betäubungsmittel handelt und macht den Weg für den Verkauf dieser Produkte frei.
    Ich bin gespannt, ob auch die Staatsanwaltschaft jetzt klein beigibt und mir eine Entschädigung zugesteht. Auf jeden Fall freue ich mich über dieses Urteil und bin froh, trotz all der Institutionen, die versucht haben den Verkauf der Produkte zu unterbinden, bis heute nicht aufgegeben zu haben. Zum Schluss siegt halt doch die Gerechtigkeit und sorgt dafür, dass jeder Bürger selbst entscheiden kann, ob er CBD nutzen will oder nicht.

  2. Anonymous

    Amtsmissbrauch?
    Hier müsste ein Rechtsanwalt prüfen, ob Amtsmissbrauch vorliegt und entsprechend reagieren.

  3. Buri_see_käo

    dauert etwas länger…, auch des Michels McCarthy-Ära
    Das Pendant zur McCarthy-Ära in den USA war, und ist bis heute in stetig an die aktuelle Situation angepassten Abwandlungen, der Adanauer-Erlass (1950).
    Durch die ab 1948 praktizierte Wiederinstallation von verdienten! Nazis in allen relevanten staatlichen Institutionen (im Justiz-Ministerium 80+%) war sichergestellt, dass von den Verfolgungsmaßnahmen, Verurteilungen, Berufsverboten überwiegend (7/1) linkstickende Personen (Kritik an der Wiederbewaffnung reichte) betroffen waren.
    In der Zeit Willy Brandts wurde durch die Analyse der Studenten-Unruhen erkannt, dass ein Zusammenhang zwischen Cannabis-Konsum und linker Denkweise besteht. Eine Maßnahme war das Opium-Gesetz unter Berücksichtigung von Cannabis zum BtMG zu erweitern. Mit dem Radikalen-Erlass (1972, es gab eine RAF), wurden Berufsverbote noch eindeutiger auf “Linke” eingegrenzt, mit der Begründung, der Opposition (CDU) keine Angriffspunkte zur “Sabotage” in der eingeleiteten Ost-West-Annäherung bieten zu wollen. Selbstverständlich wurden die Möglichkeiten der Linken- und nun auch Cannabis-Konsumenten-Hatz nach der Ära Brandt beibehalten.
    #+#+#+#
    Nicht nur bei der Verfolgung Linksdenkender spielte stets die Nazi-Schand-Kreatur Willi Geiger eine maßgebliche Rolle. Darüber hinaus war dieser während der ungezügelten Nazi-Zeit mit Begeisterung anwesend bei den Hinrichtungen, der von ihm wegen Lapalien zum Tod Verurteilten. Wirklich so abwegig, meine Annahme, dass er sich dabei immer gründlichst aufgegeilt hatte? Fragt sich manchmal jemand, warum sich aus dem GG (Pustekuchenfibel) nur selten individuelle freiheitliche bzw. Selbstbestimmungs-Ansprüche ableiten lassen?, ja leider ist Hr. Geiger tot. Zu Lebzeiten jedoch war er besonders mit der Erarbeitung des GG befasst. Als Richter des BVervG und des BGH nahm er sogar eine Doppelrolle ein, denn die jeweiligen Verläufe von Verfahren meldete er an die CDU, um bei unliebsamer Entwicklung ein frühzeites Intervenieren herbeizuführen.
    #+#+#+#
    Diesem menschenrechtswidrigen Treiben (Radikalen-Erlass) gebot erst ab 1986 der EGMR etwas Einhalt, in Bayern wurde bis 1991 offiziell munter nach Kommunisten? und u.s.w. weitergeschnüffelt. Es stellte sich dadurch aber so langsam die Notwendigkeit, unter alternativen Vorwänden weitermachen zu können. Ein Urteil des VG Hannover hatte dazu 2011 Nägel mit Köpfen gemacht, es wurde die Fahrerlaubnis-Assoziation etabliert. Die CBD-Hatz sehe ich somit nur als eine Weiterentwicklung der staatlichen Aufgabe, politisch kritische Personen, die mit Infragestellungen des Althergebrachten daherkommen, unter allen Umständen kleinzuhalten.

    mfG  fE

  4. Anonymous

    Und die Apotheken machen dafür Werbung…
    In der “EINKAUFAKTUELL” (Ausgabe Rhein/Main), die alle Bürger in meiner Region wöchentlich in den Briefkasten bekommen, wird regelmäßig auf der Titelseite auch für Kinder sichtbar für CBD Öl oder Creme aus der Apotheke geworben. Zum Beispiel auch in der aktuellen Ausgabe. Das ist erlaubt? Und bei gezielten Hanfshops, die (gehe ich mal einfach von aus) nicht öffentlich und für Kinder sichtbar werben, wird wegen den genau gleichen Substanzen strafrechtlich ermittelt? Das finde ich nicht richtig.

    1. Anonymous

      28 Ballungsräumen bis zu 20 Mio. Haushalte
      Jup, “EINKAUFAKTUELL” mit CBD-Öl Werbung wird auch hier im Raum Hannover/Braunschweig verteilt, seit Monaten (letztes Jahr glaube ich, war die Werbung auch schon mit dabei).

      “”EINKAUFAKTUELL” in 28 Ballungsräumen bis zu 20 Mio. Haushalte, wöchentlichen Reichweite von über 14,86 Mio. Lesern” https://www.deutschepost.de/de/e/einkaufaktuell.html

  5. EA

    schon bisschen irre alles.
    schon bisschen irre alles. irgendwie ist es gefühlt viel schlimmer als noch vor 3-4 jahren. ich hoffe das das jetzt das letzte aufbäumen vor dem fall ist.
    dieses land entwickelt sich rückwärts. ich könnt mich quasi wenn ich möchte mich zu tode saufen aber wehe man hat etwas thc oder cbd im blut oder in der tasche, dann gnade dir…. .
    dieses ewigig gestrige ist mittlerweile sowas von ekelhaft.
    da fällt mir noch die antwort von fra Ludwig ein auf die frage der legalisierung von cannabis: ICH MÖCHTE DAS NICHT!!! so oder so ähnlich.
    Tja so läuft das aber nicht in einer Demokratie Frau Ludwig…. wir sind keine autokratie oder ogliokratie sondern demokratie. wenn ca 5% der bevölkerung eine legalisierung wollen sollte man auch handeln, weil wenn man schon Politik für ca0,5%(ehe für alle) macht sollte man schon mal überlegen. btw ich hab nix gegen die ehe für alle, ich freu mich für die menschen.

    grüsse

  6. Nightnurse

    Willkür
    Kann man denen nicht Einhalt geben? Quasi Anzeige gegen der/die ermittelnde Staatsanwaltschaft aufgrund mehrerer Delikte, die das Leben und Geschäft der Verfolgten massiv einschränken. Ein guter Jurist wird sicher was finden.
    Wenn die Beklagten sich nicht gegen diese Willkür wehren, wird erst Ruhe einkehren, wenn deren Existenzgrundlage zerstört ist.

  7. M. A. Haschberg

    Frau Dreyer beenden sie als Ministerpräsidentin diesen Wahnsinn.
    Die hochgradige Absurdität im Umgang mit THC – freien Hanfprodukten scheint kein Ende nehmen zu wollen.
    Ich empfinde es als langansässiger und stolzer Rheinland – Pfälzer als eine Schande, dass selbst in einem Bundesland mit rot – grün – gelber Regierung und einer relativ vernünftigen Ministerpräsidentin, ein solch eklatanter Schwachsinn geduldet wird.
    Dabei wäre es tausendfach sinnvoller, endlich mal gesetzlich gegen den überaus gefährlichen Alkoholmißbrauch vorzugehen, der längst zur schlimmsten Coronavirusschleuder mutiert ist und sich mehr und mehr zu einem gigantischen volkswirtschaftlichen Schaden entwickelt.

  8. DerHanffreund

    Unglaublich
    Wann wird dieser Unsinn endlich ein Ende haben? Was nützen uns die Grundrechte, wenn sie nicht eingehalten werden? Schein!

  9. Anonymous

    Dieses Land ist so ein Witz
    Dieses Land ist so ein Witz geworden..

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