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CBD: Entscheidung des BGH zu Nutzhanfblüten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Strafbarkeit von Hanftee und Nutzhanfblüten entschieden und das Urteil des Landgerichts Braunschweig aufgehoben. Beim Urteil des BGH (AZ: 6 StR 240/20) zum Fall der Braunschweiger Hanfbar wurden festgehalten, dass es sich beim Tee aus Nutzhanfblüten um ein Betäubungsmittel gemäß des der Anlage I BtmG handele. “Entgegen der Auffassung des Landgerichts verbietet diese Ausnahmevorschrift zwar nicht grundsätzlich den Verkauf an Endabnehmer zu Konsumzwecken. Jedoch muss ein Missbrauch des Cannabisprodukts zur Berauschung ausgeschlossen sein”, so der BGH in seiner Pressemitteilung. Allerdings sei es weiterhin strittig, ob die Betreiber der Hanfbar vorsätzlich handelten. Nun geht das Gerichtsverfahren zurück an das Braunschweiger Landgericht, welches die Inhaber der Hanfbar im Januar 2020 wegen des Verkaufs von THC-armen Nutzhanfblüten und Tees an Endkunden zu Bewährungsstrafen verurteilt hatte.

Gemischte Reaktionen bei Juristen
Aktuell ist das Warten auf das ausführliche schriftliche Urteil wichtig. Es gibt unter Juristen unterschiedliche erste Einschätzungen zum Urteil. Eher gedämpft zeigte sich Werner Siebers, einer der Anwälte der Hanfbar, in seinem gestrigen Blogbeitrag:

“Na ja, die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (Verkauf von Hanftee) durch meinen Kollegen Jan Funck und durch mich waren für unsere Mandanten durchaus erfolgreich, zumal der 6. Strafsenat in Leipzig durchaus den Argumenten der Verteidigung gefolgt ist – allerdings nur auf der Vorsatzebene. Das bedeutet, unsere Mandanten können weiter auf einen Freispruch hoffen, aber alle anderen, die spekuliert haben, mit diesem Urteil sei zukünftig der Verkauf von Tee aus Nutzhanf legal, müssen eine herbe Enttäuschung hinnehmen.”

Optimistischer sieht das Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann:

“Solange der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist, und Händler keinen Vorsatz im Hinblick auf einen möglichen Missbrauch haben, ist Abgabe und Besitz von jeglichen, unverarbeiteten Nutzhanf-Produkten an Endkonsumenten nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst.”

Bis das Urteil schriftlich vorliegt, dürfte die Debatte darüber, ob mit anderen Portionierungen, Beipackzetteln oder ähnlichem ein von den Gerichten unterstellter Missbrauch bei Endkunden ausgeschlossen werden könnte, heiß laufen.
Parallel geht die Jagd auf CBD-Händler und deren Kunden munter weiter, Gerichte werden auch weiterhin über Nutzhanfblüten mit minimalem THC-Gehalt entscheiden müssen. Jede Woche werden berufliche Existenzen zerstört und Arbeitsplätze vernichtet. Menschen, die mit CBD besser klarkommen als mit THC, werden kriminalisiert, obwohl sie sich bewusst für rauscharme Hanfprodukte entschieden haben. Das alles muss endlich aufhören: Nutzhanf gehört aus dem BtMG gestrichen!


Kommentare

13 Antworten zu „CBD: Entscheidung des BGH zu Nutzhanfblüten“

  1. Opfer der Prohibition

    hoffentlich wird CBD Gras
    hoffentlich wird CBD Gras nicht legalisiert sonst gibt es bald gar kein richtiges Gras mehr, nur noch mit Cannabinoiden verseuchtes CBD Gras!

  2. Max

    Mal direkt an die Verursacher gehen?
    Wer das immer entsprechend auslegt, anstößt und dann die unaufgeklärte Exekutive losschickt sollte eher mal in die Mangel genommen werden. Was sind das immer für angebliche Rechte im Namen des Volkes an der Realität vorbei. Da zeigt sich immer wieder dass da auch Bereiche getroffen werden worin andere lieber ihre Hände drin haben, wie hier auch schon angemerkt wurde nicht auch die Hersteller direkt angegangen werden sondern nur die Shops lol. Dann mahlen die Mühlen angeblich so langsam, dass man erst eingreift wenn das Geschäft anfängt zu florieren. Man könnte damit eher mal die Chance nutzen wie auch die unaufhaltsame Legalisierung dann angegangen werden könnte.
    Ich wurde auch schon vorbestraft weil ich keinen Arzt oder Psychologe fand der mir nicht Psychopharmaka einhämmern wollte und ich dann durch Eigentherapie die mir nachweislich gut tut und entsprechender Lage mir einen Weg suchte trotzdem an Sorten zu kommen die zu mir passen im Gegensatz zu dem was man meist auf der Straße bekommt. Durch die Einschüchterung bin ich aktuell auch erstmal bei CBD was zwar auch hilft aber der andere Part merkbar fehlt. Der Richter musste auch eingestehen, dass der Konsum nicht mein Problem ist weshalb er mir keine Suchtberatung aufzwang.

  3. DerHanffreund

    @Peter Lustig
    Wir wollen kein falsches Signal senden… Diskussion beendet!

  4. Peter Lustig

    So ein Blödsinn.
    Mit Alkohol darf man sich doch auch berauschen. Wieso nicht mit Cannabis?

    1. EA

      pssst… weil es super
      pssst… weil es super gefährlich ist oder besser weil es ist illegal ist… ich setz noch einen drauf: Ist kein Brokoli!

      spass bei seite.

      meine frage an einen richter oder staatsanwalt wäre da : wem in der gesellschaft(ausgehend vom reinen konsum) habe ich geschadet das es rechtfertigt mich als straftäter zu verurteilen?
      wenn ich mich ins koma gesoffen habe bekomme ich doch auch keine anzeige wegen drogenmissbrauch(ja alkohol ist genauso droge wie cannabis oder kokain).

      @ T.J.
      This happens when the PEOPLE OF YESTERDAY lead us to THE FUTURE… /cheer

    2. honki

      Berauschen darf man sich mit
      Berauschen darf man sich mit dem Kraut, und auch allen anderen Drogen die es so gibt.. also der Konsum ist frei, nur der Erwerb/Verkauf/Besitz ist nicht legal

      klingt nicht lustig, ist aber so

  5. T.J

    Ditto
    Yep they did my cbd shop also. 15 police burst into my home – took all my CBD products, handcuffed me – pointed a gun in my face – Tired of German police thinking it’s OK to point a gun at my head and take my property, ruin my business. It’s not OK.

  6. Ritchie

    Die konservative rechte Exekutive
    Ja, ja. Da schlagen sie nochmal um sich bevor sie hoffentlich endgültig abgewählt, werden falls Lindner diesmal mitspielt.
    Ich verstehe nicht was das soll oder arbeiten in den polizeilichen Führungsetagen keine aufgeschlossenen Bildungsbürger? Ist natürlich einfacher wie richtige kriminelle zu jagen.
    Ich hoffe sehr das der Spuk bald vorbei ist.
    Macht weiter so.

  7. Markus

    Razzia bei Hanf-Zeit
    Hallo Liebe Hanfverband Gemeinde,

    Leider werden kleine Händler weiter unter Druck gesetzt während Große Konzerne die gleichen Produkte ohne Probleme weiter vertreiben dürfen. Ich finde diese Ungleichbehandlung widerlich !!

    https://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/steinheim/22980574_Polizei-beschlagnahmt-grosse-Mengen-aus-Steinheimer-Geschaeft-Hanf-Zeit.html

    Bitte unterstützt die wichtige Arbeit von Hanf-Zeit und helft ihnen bitte durch diese Durststrecke.

    mfG

    Markus

    1. M.B.

      hanf-zeit razzia
      Ich möchte die Forderung auf Berichterstattung zu diesem Thema unterstreichen.
      Wie kann es sein dass “die Industrie” in dieser Sache verdient und kleine Unternehmen drangsaliert werden?

  8. Ein kleines Licht am Ende des Tunnels.
    Haltet durch wir stehen hinter euch.

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