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CaNoKo22: Führerschein und Cannabiskonsum (Video)

Führerschein und Cannabiskonsum – Grenzwerte, Messverfahren, Fahrtüchtigkeit

Diskussion auf der Cannabis Normal! Konferenz 2022
18.06.2022 – 11:30 bis 13:00
Bühne 2

Speaker: Dr. Bernd Werse, Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Moderator: Lasse Rebbin, Jusos

Bislang werden Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht diskriminiert. Dies gilt sowohl bei Besitzmeldungen ohne Straßenverkehrsbezug als auch bei der Definition einer sogenannten Rauschfahrt. Cannabiskonsumenten wird regelmäßig der Führerschein abgenommen, obwohl diese vollkommen nüchtern oder gar nicht gefahren sind. Was muss sich also juristisch ändern, welche THC-Grenzwerte und Messverfahren sind geeignet und wissenschaftsbasiert und welche gesetzlichen Änderungen muss es dazu auf Bundes- oder Landesebene geben?


Kommentare

19 Antworten zu „CaNoKo22: Führerschein und Cannabiskonsum (Video)“

  1. Dr. D. Bunk

    Cannabis Konferenz-Konsum im Straßenverkehr-psychische Störungen
    Den Vorwurf rechten Gedankenguts, wie von Herrn Constantin Hagen gegen mich erhoben, kann ich hier nicht unwidersprochen lassen. Nur nebenbei: Da er in seinem Kommentar von „wir“ spricht, habe ich es hier wohl mit einer Sekte oder verschworenen Gemeinschaft zu tun.
    Ich möchte alle THC-Konsumenten noch einmal darauf hinweisen, kritisch zu reflektieren, dass ihr hedonistischer Drogengebrauch mit Abwälzung der Folgekosten auf die Allgemeinheit unserer Gesellschaft nichts nützt. Mit John F. Kennedy kann ich euch nur sagen, bevor ihr verlangt, dass die Gesellschaft was für euch tut, fragt euch erst einmal, was ihr für die Gesellschaft tun könnt.

    Dr. D. Bunk, Psychotherapeut

  2. Dr. D. Bunk

    Cannabis Konferenz-Konsum im Straßenverkehr-psychische Störungen
    Dank an die Kommentatoren für die kritischen Bemerkungen und die persönlichen Worte.
    Sehe ich doch, dass egoistische und selbstzerstörerische Tendenzen in unserer Gesellschaft ungebrochen sind.
    Fakt ist, das man sich inbes. als Jugendlicher mit THC die Synapsen und das Nervensystem irreparabel zerschießt. Jede Drogeneinnahme verändert das Neurotransmittersystem und die Abhängigen glauben irrtümlicherweise clean und normal zu sein, wenn sie keinen Rausch mehr spüren.
    Fakt ist, dass sich in Deutschland die Zahl stationär behandelter Menschen mit psychischen Störungen infolge Cannabiskonsum zwischen 2008 und 2018 von 6.297 auf 19.091 mehr als verdreifacht hat (Gahr et al. 2022, Lit. beim Verfasser). Der Konsument möge bedenken, dass viele dieser psychischen Störungen nicht reversibel sind. Der zunehmende Cannabiskonsum führt also zu einer zusätzlichen Belastung des Gesundheitswesens.
    Ich frage deshalb noch einmal:
    Braucht unsere Gesellschaft die Legalisierung einer weiteren Genussdroge, die im günstigsten Fall gesellschaftlich unproduktive psychische Kranke hinterlässt?
    Zudem schlage ich vor, dass der Hanfverband allen Kiffern eine THC-Krankenversicherung anbieten sollte, welche die komplizierte und kostenintensive psychiatrische Behandlung von cannabisbedingten psychischen Erkrankungen absichert.
    Dr. D. Bunk, Psychotherapeut

    1. Constantin Hagen

      rechtes Gedankengut!
      Sehr ge(un)ehrter Hr. Dr. [lach] Bunk,

      bitte verschonen Sie uns mit Ihrem rechten Gedankengut. Auf Ihrer Webpräsenz können Sie gerne das Recht der Meinungsfreiheit nutzen, ich möchte Sie aber herzlich bitten, dies hier zu unterlassen.

      Vielen Dank und diesmal etwas weniger freundliche Grüße
      Constantin Hagen

      1. Dr. D. Bunk

        Antwort auf Herrn Hagen
        Herr Hagen,
        haben Sie dass im berauschten oder normalen Zustand geschrieben?
        Warum sollte ich auf Ihre Bitte meine Meinungsäußerungen unterlassen?
        Was stört Sie an den Fakten?
        Beste Grüße,
        Dr. D. Bunk, Psychotherapeut

        1. weil Straftat!
          Herr Bunk,

          Recht auf freie Meinungsäußerung – selbstverständlich!

          Wenn die Meinung allerdings das Grundgesetz anfechtet, kommen wir in den Strafbereich.

          Ich hoffe, Ihnen ist dies bewusst.

  3. Nick F.

    Toleranz von Alkohol?! Aber Cannabis so schlimm?!
    Im Grunde sollte man sich erstmal bewusst werden, das Alkohol die schlimmere Droge ist. Schlimm an dem ganzen ist, das dies im Verkehr bis zu einem gewissen Punkt toleriert wird wobei diese Wirkung viel schlimmer Auswirkungen hat als Cannabis selbst! Alkohol tötet, Cannabis nicht !Wenn eine null Toleranzgrenze, dann bei allen ! Nur denke ich das es zu nichts führen würde da, wie schon erwähnt wurde, 80% der Menschen hier kein Kfz jeglicher Art mehr führen dürfte! Eine einfache Regel ( nach 8-10std erst wieder ein Kfz fahren zu dürfen) sollte reichen was Cannabis betrifft. Einen klare Definition ist hier meiner Meinung nach nicht möglich nur kann ich aus eigener Erfahrung berichten, das wenn man konsumiert hat am nächsten Tag wieder bei vollem Bewusstsein ist. Verharmlosen möchte ich hier absolut nichts! Wer berauscht fährt sollte auch dementsprechend bestraft werden.

  4. Cannabis und Führerschein
    Wissen Sie Herr Dr. Detlev Bunk
    Es ist immer einfach eine totale Meinung zu haben oder schwarz Weiss zu denken. Die Wahrheit liegt immer dazwischen.
    Die Frage ist immer welchen Nutzen und welchen Schaden konkrete Verfahrensweisen in solchen Sachverhalten bewirken.
    Der Tatsache, das Millionen Menschen in Deutschland Cannabis konsumieren, ungeachtet der aktuell bestehenden Illegalität kann man nur schwer mit einer solchen einfachen, klaren Antwort begegnen ohne großes Unrecht zu begehen. Wenn sie Alkohol trinken und einen Grenzwert überschreiten,der per Definition eine gewisse Fahruntüchtigkeit möglich macht, wird ihnen der Führerschein entzogen. Diese Vorgehensweise ist durchaus zulässig, da in diesem Moment eine Risiko von der betroffenen Person ausgehen kann.
    Es gibt Studien und Erfahrungswissen zu diesen Grenzwerten, weshalb vor Jahren die 0,8 promillegrenze auch nochmals auf 0,5 teilreduziert wurde bzw. Im Falle eines Unfälle schon bei 0,3 ‰ greift. Auch hier wird sicherlich nicht immer Gerechtigkeit geschehen, weil nicht jeder Unfall dann auch wegen des konsumierten Alkohols passiert ist. Bei Cannabis wird jedoch der Führerschein als Ersatz für die Bestrafung des Besitzes oder des Konsums an sich verhängt. Mit häufig weitreichenden beruflichen, gesellschaftlichen etc. Folgen. Der Führerschein wird entzogen, auch wenn die Person nicht akut konsumiert hat und deshalb auch nicht beeinträchtigt ist. Allein die Tatsache, daß hier je nach Sachbearbeiter der Führerscheinstelle eine Entscheidung getroffen wird die weitgehend willkürlich ist, kann nicht zulässig sein. Die Festlegung der Grenzwerte der Abbauprodukte (Carboxylate), die die Einschätzung zur Unfähigkeit Fahren vom Konsum zu trennen sind nicht wissenschaftlich. Der Grenzwert des aktiven THC von einem Nanogramm, welcher dem 0,8 Promillewert beim Alkoholkonsum entsprechen soll ist ebenfalls wissenschaftlich längst überholt. Meines Wissens darf ein Lokführer in der Schweiz unter 7 Nanogramm aktives THC im Blut haben und gilt dann nicht als berauscht und die Empfehlungen der dafür zuständigen Ausschüsse empfehlen schon lange 3 Nanogramm, was bislang komplett ignoriert wurde. Aber Millionen Menschen konsumieren trotzdem und setzen sich ständig oder zeitweise diesem Risiko aus. Die Folge sind jährlich 100 tausende entzogen Führerscheine, an denen in erheblichen Fällen ganze Existenzen hängen. Diese werden nicht zerstört, weil die Leute sich mit Cannabis ihren Verstand verkiffen, sondern weil Gesetze des Staates und deren Folgen diese Existenzen zerstören. Und die gleichen Einrichtungen die damit Millionen verdienen, sprechen auch die Empfehlungen für die niedrigen unrealistischen Grenzwerte aus. (TÜV) Da wird der Bock zum Gärtner gemacht. Natürlich ist es legitim berauschtes Fahren unter Cannabis Konsum zu sanktionieren, aber bitte nicht als Ersatz für Strafe einfach oft willkürlich, ohne wirkliche, realistisch definierte Fahruntauglichkeit wegen Konsums an sich oder Besitzes den massiven Eingriff in das Grundrecht ein Fahrzeug sicher zu führen mit all seinen negativen Folgen für den einzelnen legitimieren. Ist ist die Aufgabe der Gesetzgeber Schaden für die Bevölkerung zu vermeiden. Die aktuelle Rechtslage ist das Gegenteil davon und wird der Realität nicht gerecht.

  5. M. A. Haschberg

    Werter Herr Dr. Bunk.
    Dann muss ein generelles Verbot im Straßenverkehr aber in erster Linie für Alkohol gelten, dessen aufputschende Wirkung im Gegensatz zu Cannabis nicht selten zu waghalsiger Selbstüberschätzung und Raserei führen.
    Aber des Deutschen liebstes Kind wird immer außen vor bleiben, dafür sorgt schon die übermächtige Alkohollobby.
    Die vielen Toten sind denen eh egal, sonst hätten sie dieses hochgefährliche Zellgift, welches zudem einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden anrichtet, längst aus dem Verkehr gezogen.

  6. Daniel S.

    Führerschein
    Guten Tag,
    Als erstes frag ich mich wer diese Leute zur Führerschein Debatte eingeladen hat. Schlimm!!
    Meine Meinung ist, das es für Patienten keine Nanogramm Grenze geben sollte, was es auch nicht gibt.
    Das nächste ist das es eine gesetzliche Regelung für Patienten geben sollte, was es auch gibt.
    Doch ich Frage mich immer wieder warum sich kein Landratsamt in dieser Republik daran halten muss. Gelten für sie keine Gesetze? Einfach unfassbar.
    Für Freizeit Konsumenten finde ich einen Grenzwert von 3-5 Nanogramm aktiv für sinnvoll und vertretbar.
    Da ich aus eigener Erfahrung sagen kann das wenn man sich in diesem Grenzwert befindet nicht berauscht ist.
    Das ist Fakt!
    Für Abbauprodukte sollte es keine Konsequenzen geben, das ist ja der blanke Wahnsinn Menschen die Fahrerlaubnis zu entziehen die nüchtern am Steuer sitzen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel S.

  7. Führerschein / Grenzwerte / MeCaDt-Lösung
    Die Lösung für dieses Teilproblem der Grenzwerte im Straßenverkehr lautet: – Drogenführerschein -.
    Der Proband macht gegen Gebühr, nach standardisierter THC-Einnahme unter Aufsicht, eine kurze Teil-Fahrprüfung bez. Aufmerksamkeit / Reflexe. Bei Bestehen bekommt er eine Bescheinigung über Fahrtauglichkeit unter THC-Einfluss ggf. mit vermerktem (höheren) Grenzwert als der vorgesehene “normale” Grenzwert, ohne Drogenführerschein. Bei Mehrfachsubstanz-Einnahme (z.B. Alkohol + THC) müssen mindestens die jeweiligen niedrigen, einzelnen Grenzwerte eingehalten werden, oder ggf. herabgesetzte Grezwerte. MeCaDt / Dr. Voss

    1. Constantin Hagen

      genau richtig!
      Sehr geehrter Herr Dr. Voss,

      hier kann ich Ihnen nur ausdrücklich zustimmen!
      Wieso:
      Da sich – so wie bei allen anderen Substanzen – ein Toleranzeffekt einstellt. Ein Dauerkonsument kann durchaus bereits nach einer relativ kurzen Zeit nach dem Konsum noch immer ein Fahrzeug sicher führen, wohingegen ein gelegentlicher Konsument bereits nach Einnahme einer sehr geringen Menge Ausfallserscheinungen aufzeigt.

  8. EA

    ich bin für unter 10ng
    ich bin für unter 10ng bekommt jeder seine/ihre fahrerlaubniss zurück ohne sanktionen.

    Schönen Sommer allen ich bin dann mal in Jamaika(ohne witz)

  9. Dr. Detlef BUnk

    Cannabis Konferenz – Konsum im Straßenverkehr
    Drogenkonsum am Steuer sollte grundsätzlich verboten bzw. strafrechtlich belangt werden ( 0% Grenze für THC, C2OH u.a harte Drogen). Zu welchem Zweck dient Cannabiskonsum? Wer seine subjektives Suchtbedürfnis über das Gemeinwohl stellt, muss sich fragen, ob er überhaupt noch einen sinnvollen Beitrag zur Gesellschaft leistet.

    1. Anonymous

      Bitte erstmal richtig über
      Bitte erstmal richtig über Grenzwerte und Wirkweise informieren. Thema verfehlt! 6! Setzen!

    2. Constantin Hagen

      …sind Sie sich da tatsächlich sicher?
      “Drogenkonsum am Steuer sollte grundsätzlich verboten bzw. strafrechtlich belangt werden ( 0% Grenze für THC, C2OH u.a harte Drogen)”

      Niemand möchte, dass berauschte Personen ein Kraftfahrzeug führen und dabei die Mitmenschen gefährden. Darum geht es aber gar nicht, sondern darum, dass (auch gelegentliche!) Cannabis-Konsumenten auch dann noch als positiv getestet werden, wenn der Konsum mehrere Tage zurück liegt und überhaupt keine Rauscheinwirkung vorhanden war.
      Zudem sollten Sie den Alkohol unbedingt auch auf Ihre persönliche Liste der “harten Drogen” mit aufnehmen,siehe hier.

      “Zu welchem Zweck dient Cannabiskonsum? Wer seine subjektives Suchtbedürfnis über das Gemeinwohl stellt, muss sich fragen, ob er überhaupt noch einen sinnvollen Beitrag zur Gesellschaft leistet.”

      Gerade Sie, als jemand, der den Hippokratischen Eid (https://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates) abgelegt hat, sollte allen Menschen zugestehen: Leben und Leben lassen!
      Solange man nur sich selbst und sonst niemanden schadet, ist es das RECHT auf freie Selbstentfaltung (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html).

    3. EA

      Ich hoffe sie beziehen bei
      Ich hoffe sie beziehen bei Drogen auch Alkohol mit ein, inklusive abbau produkt.
      Ich glaub dann verlieren in Deutschland schlagartig min 80% ihre Fahrerlaubnis.
      Bei allem Respekt, Sie reden schwachsinn!

    4. Daniel S.

      Führerschein
      Papalapab!!
      Da merkt man das jemand reden der keine Ahnung einer modernen Gesellschaft hat!
      Was ist den mit den Ganzen Normalen Bürgern die arbeiten steuern zahlen, niemandem was böses tun und ständig vom Staat ausgebremst werden.
      Ohne das sie jemals eine Gefährdung für die allgemeinenheit waren und sind.
      Das ist diskriminierung auf höchster Ebene.

    5. Daniel S.

      Führerschein
      Diese Aussage ist eine Frechheit!
      Euch sollte man den Alkohol verbieten.

    6. Chris80

      Hallo Herr Dr. Bunk,
      Ursprünglich wollte ich eine längere Antwort schreiben, allerdings halte ich das für vergebliche Liebesmüh. Sie befinden sich hier schon auf der richtigen Seite, jetzt müssen Sie sich hier nur noch informieren, bevor Sie so etwas schreiben.
      Nur so viel:
      Es geht nicht um den THC-Gehalt im Blut, sondern dessen unwirksame Abbauprodukte.
      Es geht bei der Führerscheinregelung im Bezug auf Cannabis auch nicht um Verkehrssicherheit, Suchtbedürfnis oder gar Gemeinwohl.
      Es geht hier um die Abschaffung von Gesetzen, die keinen Zweck erfüllen und nur Opfer generieren.
      Und ja, die Legalisierung von Cannabis dient dem Gemeinwohl.
      Viele Grüße

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