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CaNoKo22: Braucht es Höchstmengen? (Video)

Braucht es Höchstmengen – im Geschäft, unterwegs und zuhause?

Diskussion auf der Cannabis Normal! Konferenz 2022
18.06.2022 – 09:30 bis 11:00
Bühne 1 (Loft)

Speaker: Ugur Sever, Twitter-Aktivist #weedmob
Moderator: Georg Wurth, Deutscher Hanfverband

Konkrete Höchstmengen für Abgabe und Besitz werden sich kaum vermeiden lassen. Es gibt international bisher kein einziges Beispiel ohne solche Obergrenzen. Aber für welche Höchstmengen sollte sich der DHV bei den verschiedenen Produktarten einsetzen? Oder sollten wir ohne einen eigenen Vorschlag in die Verhandlungen gehen? Auf jeden Fall muss es unterschiedliche Regelungen geben für den Besitz in der Öffentlichkeit und Zuhause, um die Ernte aus Eigenanbau zu berücksichtigen. Und auch dafür gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen in der Community…


Kommentare

2 Antworten zu „CaNoKo22: Braucht es Höchstmengen? (Video)“

  1. Ritchie

    Überschneidung mit Eigenanbau!
    Logische Konsequenz ist die Obergrenze vom Eigenanbau zu benutzen, dass die Menge von einem anderen Grundstück transportiert werden kann. Bei drei Pflanzen (die großen Himalaya) vielleicht 1-2 kg.
    Das Thema ist allgemein sehr komplex und es gibt noch zu viele andere Faktoren.

    Falls dies zu Anfang nicht der Fall sein wird, finde ich 50g eine realistische Verhandlungsbasis.

  2. Höchstmengen / Obergrenzen
    Höchstmengen sind vor allem bei Kontrollen wichtig. MeCaDt-Lösung: Mengen sollen auf den laufenden Monat des Konsums bezogen werden, dann kann die fließende und fallende Obergrenze wirksam werden: Beispiel: Höchst-Besitzmenge (angenommen) 62 Gr./ Monat (Januar 2023). Dann dürfte man finden am 01.01.2023 beim Konsumenten 62 Gramm. Am 31.01. 2023 noch 2 Gramm. Am 01.02.2023 wieder 62 Gramm.
    Am 28.02.2023 noch 6 Gramm. So können auch Aufkäufe oder Hamsterkäufe vermieden werden.
    MeCaDt, Dr. Voss

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