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Cannabis im Straßenverkehr

Fazit von “Klarer Kopf. Klare Regeln!

Der Konsum von Cannabis beeinträchtigt Reaktionszeit, die Ausführung von automatisierten Tätigkeiten sowie Tätigkeiten, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Diese Leistungsparameter, welche für das Führen von Fahrzeugen elementar sind, sind insbesondere in der ersten Stunde nach dem inhalativen Konsum von THC beeinträchtigt, in welcher Blutkonzentrationen von typischerweise bis um die 100 ng pro mL erreicht werden. In dieser ersten Stunde ist das Unfallrisiko um ein vielfaches erhöht, niemand sollte in diesem Zeitraum Auto fahren. Später sinkt die Blutkonzentration aber wieder sehr schnell ab und erreicht 60 bis 180 Minuten nach dem Konsum Werte unterhalb von 20 ng/mL. Nach drei Stunden befinden sich nur noch wenige ng THC im mL Blutserum.

Über alle tatsächlich stattfindenden THC-Fahrten innerhalb der ersten drei Stunden gemittelt, erhöht sich das Unfallrisiko etwa um den Faktor zwei – vergleichbar mit 1-2 Stunden Schlafmangel oder einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 0,5 Promille. Diese effektive Erhöhung des Unfallrisikos ist auch deswegen vergleichsweise gering, weil sich Cannabis-Konsumenten häufig ihrer Beeinträchtigung bewusst sind und die meisten – insbesondere während des Wirkungsmaximums – gar nicht oder nur vorsichtig Auto fahren. Nach etwa drei Stunden lassen sich in der Regel keine verkehrsrelevanten Leistungseinbußen mehr feststellen. Für eine sichere Fahrt empfehlen wir dennoch, mindestens acht Stunden nach der letzten Inhalation auf das Fahren zu verzichten!

Eine Pause von mindestens acht Stunden nach dem Rauchen oder Vaporisieren erhöht zwar die Verkehrssicherheit, schützt aber nicht vor ungerechten Strafen. Auf Grund des Abbauverhaltens und der hohen Fettlöslichkeit bleibt THC noch lange Zeit nach dem Verschwinden einer verkehrsrelevanten Wirkung in geringen Konzentrationen im Blut enthalten. Gelegentliche Konsumenten unterschreiten in der Regel erst acht Stunden nach dem Rauchen eines durchschnittlichen Joints den in Deutschland gültigen Grenzwert von 1 ng/mL, regelmäßige Konsumenten erst einige Tage bis Wochen nach dem Konsumstopp. Auch im Urin kann der Konsum sehr lange nachgewiesen werden, ohne dass eine akute Beeinträchtigung vorliegen muss. Dieser und andere wenig spezifischen Schnelltests werden jedoch nur zur Ableitung eines Anfangsverdachts verwendet. Erst ein Bluttest mit mehr als 1 ng/mL wird als folgenreiche THC-Fahrt gewertet.

1 ng THC pro mL Blutserum ist die geringste THC-Konzentration, die sich bei der Festlegung dieses „analytischen Grenzwertes“ sicher bestimmen ließ. Dem Gesetzgeber ging es nur darum festzustellen, ob eine Beeinträchtigung theoretisch möglich ist. Dies ist tatsächlich aber nur dann der Fall, wenn 1 ng/mL deutlich überschritten werden. „Klarer Kopf. Klare Regeln!“ hält eine solche Null-Toleranz-Politik für unverhältnismäßig, da THC nur einen vergleichsweise geringen Einfluss auf das Unfallrisiko hat, aber sehr viele (fahrtüchtige) Menschen von dieser Politik betroffen sind. Eine tatsächliche Beeinträchtigung ist erst ab 2 bis 4 ng/mL feststellbar und erreicht erst im Bereich von 4 bis 16 ng/mL ein Ausmaß vergleichbar mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration. Zwar ist die THC-Konzentration im Blut kein gutes Maß für die verkehrsrelevante Wirkung von Cannabis. Da besser geeignete Testverfahren aber noch nicht verfügbar sind, fordern wir eine vorübergehende Blut-Grenzwertanpassung.

Basierend auf der Auswertung aktueller Studien fordert „Klarer Kopf. Klare Regeln!“ einen „versicherungsrelevanten Grenzwert“ von 3 ng THC pro mL Blutserum, unterhalb von dem eine Beeinträchtigung ausgeschlossen wird, sowie einen „Toleranzgrenzwert“ von bis zu 10 ng/mL unterhalb dessen, beim Ausbleiben von Ausfallerscheinungen, analog zur 0,5 Promille-Grenze keine Konsequenzen drohen sollten. Unsere Forderung nach gerechteren Grenzwerten ist im internationalen Vergleich in guter Gesellschaft: 21 europäischen und amerikanischen (Bundes-)Staaten haben bereits wissenschaftsbasierte Grenzwerte zwischen 2 und 18 ng THC pro mL Blutserum eingeführt.

In der folgenden Archivübersicht findet ihr ältere wissenschaftliche Studien, die sich ebenfalls mit den Auswirkungen des Konsums von Cannabis auf die Fahrleistung beschäftigt haben.


Inhalt

  1. Studie der Universität Limburg 1994
  2. Studie von Mischkowitz und Möller 1996
  3. Literaturstudie der EMCDDA 1999
  4. Studie des britischen Verkehrsministeriums 2000
  5. Studie der Universität Würzburg 2001
  6. Studie des Institute for Road Safety Research 2004
  7. Studie der Universität Melburne 2004
  8. Studie des französischen Forschungsinstituts für Verkehrssicherheit 2005
  9. Studie des Zentrums für Verkehrswissenschaften Würzburg 2005
  10. Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen 2007
  11. European Integrated Project DRUID 2006-2010
  12. Studie der United States National Highway Traffic Administration (NHTSA)
  13. Studie der Universität Düsseldorf 2015
  14. Fazit

Anders als bei Alkohol gilt bei Cannabis und anderen Drogen eine Null-Toleranz-Grenze im Straßenverkehr. Das heißt, wer zum Beispiel bekifft oder gar nur mit THC-Spuren im Blut Auto fährt, riskiert damit seinen Führerschein, während man mit moderaten Alkoholwerten “ungeschoren” davon kommt.

Selbst Cannabiskonsumenten, die nie berauscht am Steuer saßen, droht der Entzug der Fahrerlaubnis, da Menschen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, automatisch als fahruntauglich eingestuft werden. Diese Ungleichbehandlung wird damit begründet, dass viele Unfälle unter Cannabiseinfluss passieren. Aber stimmt das wirklich?


1. Studie der Universität Limburg in Maastricht von 1994

H.W.J. Robbe von der Universität Limburg entwickelte mit Unterstützung des US-Verkehrsministeriums und des holländischen Verkehrsministeriums, Bereich Verkehrssicherheit, eine Testreihe, die die Wirkung des Marihuanarauchens auf die tatsächliche Fahrleistung untersuchen sollte.

Bei den Cannabiskonsumenten wurden zwar in einzelnen Bereichen Fahrfehler gemacht, jedoch nicht in dem Maße, wie durch die Wirkung von 0,8 Promille Alkohol.

Die Effekte stiegen interessanterweise nicht proportional zur Höhe der Dosis. Da sich die Probanden bewusst waren, dass sie unter Einfluss von Drogen fuhren, wurde sogar eine erhöhte Konzentration, ein höherer Sicherheitsabstand und eine geringere Fahrgeschwindigkeit festgestellt, mit denen die Fahrer die Drogenwirkung kompensieren wollten, während der Konsum von Alkohol eher zur Selbstüberschätzung und erhöhter Risikobereitschaft führte. Jedoch wird davon ausgegangen, dass das Kompensieren nicht in allen Fahrsituationen möglich ist.

Von Robbe fand heraus, dass bei 0,34 Promille Alkohol eine signifikante Beeinträchtigung vorliegt, im Gegensatz zu einer niedrigen Cannabisdosis.

Quellen

  • Artikel von H.W.J. Robbe “Marijuana use and driving” (englisch)
  • Artikel von Michael Karus “Marihuana im Straßenverkehr
  • Studie im Volltext “Influence of Marijuana on Driving” by H.W.J. Robbe, Institute for Human Psychopharmacology, University of Limburg, Maastricht 1994 (ISBN 90-5147-023-1)

2. Studie von Mischkowitz und Möller, BKA Wiesbaden 1996

Diese Studie beschäftigte sich hauptsächlich damit, wie viel Prozent der Fahrer, die unter dem Einfluss von verschiedenen Substanzen standen, der schuldhafte Unfallverursacher waren.

Die überraschende Erkenntnis dieser Studie ist, dass bei verkehrsauffälligen Teilnehmern die Fälle mit einem positiven Cannabis-Befund … sowohl bei den Unfällen mit Sachschaden als auch bei den Unfällen mit Personenschaden den Suchtmittel/Medikament-negativen Fällen [bei denen man also nichts gefunden hatte] vergleichbare Anteilswerte zeigten, obwohl das Durchschnittsalter der Cannabis-Konsumenten deutlich unter dem der S/M-negativen Probanden liegt und sie von daher einer Altersgruppe mit einem höheren Unfallrisiko zugerechnet werden müssen.

Auszug aus “Cannabis im Straßenverkehr” vom 13.11.2006

Im Klartext heißt das, dass jüngere Autofahrer unter dem Einfluss von Cannabis nicht mehr Unfälle verursachen, als erfahrene, nüchterne Fahrer.

Quellen

  • “Gefährdungen durch Drogen. Blutprobenuntersuchungen zur Prävalenz und Wirkung von Drogen- und Medikamentenbeeinflussung im Straßenverkehr und bei Kriminaldelikten.” von R. Mischkowitz, M. Möller und M. Hartung

3. EMCDDA Literaturstudie über den Zusammenhang zwischen dem Gebrauch von Drogen, beeinträchtigtem Fahren und Verkehrsunfällen, Lissabon Februar 1999

Die gesundheitlichen Folgen des Rauschgiftgebrauchs sind ein Schwerpunkt der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht EMCDDA. Die eingeschränkte Fahrleistung und damit verbundene Verkehrsunfälle sind ein wichtiges Thema, zu dem umfassende Informationen fehlen.

Die Literaturstudie beschäftigte sich mit der Beziehung zwischen unterschiedlichen Mustern des Drogenkonsums, Beeinträchtigung der Fahrleistung und Verkehrsunfällen. Zusätzlich werden Drogentest-Verfahren, die dazugehörigen Rechtsvorschriften bezüglich beeinträchtigten Fahrens in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten und die daraus entstehenden Probleme beschrieben.

Das Ergebnis der Literaturstudie beinhaltet wissenschaftliche Literaturhinweise sowie kommentierte Bibliografien bezüglich des Zusammenhangs zwischen dem Gebrauch von Drogen, beeinträchtigtem Fahren und Verkehrsunfällen.

Bezüglich Cannabis kam die Studie zu dem Ergebnis, dass der Gebrauch von Haschisch und Marihuana im Straßenverkehr die Aufmerksamkeit und Koordination einschränkt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass bei den meisten Studien nur sehr geringe Mengen Haschisch oder Marihuana verwendet wurden und die Ergebnisse deshalb nicht auf Nutzer höherer Dosen angewendet werden können. Die EMCDDA empfiehlt bei künftigen Studien die Dosis zu erhöhen.

Quellen


4. Studie des britischen Verkehrsministeriums London 2000

Eine im Sommer 2000 veröffentlichte Studie, für die im Auftrag des britischen Verkehrsministeriums Testpersonen unter dem Einfluss von Cannabis in Fahrsimulatoren getestet wurden, ergab, dass die Fahrer die negativen Einflüsse von Cannabis weitgehend durch eine vorsichtigere, defensivere Fahrweise ausglichen.

Quellen

  • Studie im Volltext “The influence of cannabis on driving” (PDF) by B.F. Sexton, R.J. Tunbridge, N. Brook-Carter (TRL Limited), P.G. Jackson (DETR), K. Wright (University of Birmingham), M.M. Stark (St George’s Hospital Medical School) and K. Englehart (Principal Police Surgeon)

5. Studie der Universität Würzburg 2001

Eine in Buchform veröffentlichte Studie der Universität Würzburg unter Leitung von Dr. Mark Vollrath ergab, dass sowohl von Cannabis in Verbindung mit Alkohol als auch von Alkohol für sich, im Straßenverkehr ein deutlicher Einfluss auf das Fahrverhalten ausgeht, nicht dagegen nur von Cannabis.

Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in hoher Konzentration und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen. Der akute Konsum von Cannabis allein verändert das Fahrverhalten nicht, ebenso der Konsum von Amphetamin/Ecstasy in niedriger Konzentration. Besondere Gefährdung geht von der Kombination einer Droge mit Alkohol und von der Kombination zweier Drogen miteinander und zusätzlich mit Alkohol aus.

Auszug aus “Fahrten unter Drogeneinfluss – Einflussfaktoren und Gefährdungspotenzial

Quellen


6. SWOV Institute for Road Safety Research Niederlande 2004

Die Studie des SWOV beschäftigte sich mit dem Zusammenhang zwischen dem Gebrauch von psychoaktiven Substanzen und Unfällen im Straßenverkehr, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Die Verkehrsteilnehmer wurden interviewt und deren Blut- und/oder Urinproben wurden ausgewertet.

Dabei wurde festgestellt, dass von Fahrern unter dem Einfluss von Cannabis keine große Gefahr ausgeht. Die größte Gefahr ging vom Mischkonsum verschiedener Drogen oder Alkohol aus.

Quellen


7. Studie des Forensischen Instituts der Monash Universität Melburne 2004

In einer australischen Studie wurden Unfallursachen bei 3398 tödlich verunglückten Fahrern untersucht. Während Fahrer mit niedrigen THC-Konzentrationen im Blut eine geringere Wahrscheinlichkeit hatten, einen Unfall zu verursachen als drogenfreie Fahrer, waren höhere THC-Konzentrationen mit einer deutlich höheren Verschuldensrate verbunden.

Für alle Fahrer, die nur THC im Blut hatten, betrug das geschätzte relative Risiko (Odds Ratio, OR) für die Verursachung eines Unfalls im Vergleich zu drogenfreien Fahrern 2,7 (das heißt 2,7 mal so hoch). Für Fahrer mit mehr als 5 ng/ml THC im Blut stieg die OR auf 6,6. Allerdings war die Verschuldensrate für Fahrer mit 5 ng/ml THC oder weniger in ihrem Blut geringer als bei drogenfreien Fahrern. Drogenfrei bedeutet, dass keine legalen (Alkohol, Medikamente) oder illegalen Drogen gefunden worden waren.

Die Verschuldensrate für Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration über 0,5 Promille war mehr als dreimal so hoch wie bei der Gruppe mit nur THC im Blut. Die OR für Fahrer mit THC und Alkohol im Blut im Vergleich mit den Fahrern mit alleinigem THC betrug 2,9, was auf einen additiven Effekt von THC und Alkohol auf die Beeinträchtigung der Fahrleistung hinweist.

Fahrer über 60 Jahre und jünger als 25 wiesen eine höhere Verschuldensrate auf als Fahrer im Alter von 30 bis 59 Jahren, die ersten vermutlich wegen einer nachlassenden psychomotorischen Leistungsfähigkeit, die zweiten vermutlich wegen Unerfahrenheit und höherer Risikobereitschaft. Die OR von Fahrern im Alter zwischen 18 und 25 Jahren verglichen mit Fahrern im Alter zwischen 30 und 39 Jahren betrug 1,7, die OR von Fahrern über 60 verglichen mit den Fahrern im Alter zwischen 30 und 39 betrug 2,2.

IACM-Informationen vom 14. Februar 2004 “Wirkung von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit ist dosisabhängig

Quellen

8. Studie des Nationalen Forschungsinstituts für Verkehr und Verkehrssicherheit Frankreich 2005

Die SAM-Studie (Suchtstoffe und tödliche Unfälle im Straßenverkehr) des nationalen Forschungsinstituts für Verkehr und Verkehrssicherheit und des OFDT (Französisches Observatorium für Drogen und Vergiftungen) kam zu dem Schluss, dass das relative Risiko, einen tödlichen Verkehrsunfall zu verursachen, unter dem Einfluss von Cannabis geringer ist als unter Alkoholeinfluss.

Zugrunde gelegt wurden die toxikologisch untersuchten Blutproben aller Fahrer, die zwischen dem 30.09.2001 und 01.10.2003 Verkehrsunfälle verursacht haben, bei denen Unfallbeteiligte zu Tode gekommen sind. Von den 17.000 registrierten Fällen konnten 10.700 in die Studie einbezogen werden.

Quellen


9. Studie des Interdisziplinären Zentrums für Verkehrswissenschaften der Universität Würzburg 2005

In ihrer Studie im Auftrag der Universität Würzburg kommt die Dipl.-Psych. Eva Schnabel zu dem Schluss, dass die derzeit im Verkehrsrecht vorgesehene Nulltoleranzgrenze aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar ist.

Beeinträchtigungen, die ein erhöhtes Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr verursachen könnten, treten lediglich innerhalb der ersten drei Stunden nach dem Konsum auf. Nur in diesem Zeitraum ist die THC-Konzentration im Blut gefährlich erhöht.

Nach Abklingen der Wirkung und der damit verbundenen eingeschränkten Fahrtauglichkeit sind im Blut noch bis zu 48 Stunden nach dem Konsum geringe THC-Konzentrationen nachweisbar, wodurch beeinträchtigte und unbeeinträchtigte Fahrer verkehrsstrafrechtlich nicht getrennt werden. Analog zur 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol könnte bei THC ein Wert zwischen 7 und 8 ng THC/ml Blutserum eingeführt werden. Ein mit 0,3 Promille Alkohol vergleichbarer Grenzwert für eine beeinträchtigte Fahrleistung könnte bei Cannabiskonsumenten bei 3 ng THC/ml Blutserum liegen.

Quelle

  • Dokumentation der 12. Tagung des Netzwerkes Sucht in Bayern
  • Folienvortrag von Dipl.-Psych. Eva Schnabel zur Studie “Cannabis und Fahrsicherheit – Zum aktuellen Stand der Forschung”

10. Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach 2007

Die BASt kam zu dem Ergebnis, dass Defizite bei Gelegenheitskonsumenten bezüglich der Fahrleistung nur nach akutem Konsum auftreten. Es wurden keine Hinweise gefunden, dass bei regelmäßigen Cannabiskonsumenten nach akutem Konsum oder Abstinenz mit stärkeren Leistungsdefiziten zu rechnen ist als bei Gelegenheitskonsumenten. Deshalb ist eine Unterscheidung zwischen gelegentlichen und regelmäßigen Cannabiskonsumenten beim Thema Straßenverkehr nicht sinnvoll.

Mischkonsum mit Alkohol führt laut dieser Studie dazu, dass diese Verkehrsteilnehmer häufiger an Unfällen beteiligt waren als Personen, die nur Cannabis konsumiert haben.

Ein positiver Zusammenhang zwischen der Höhe der Blutcannabinoidkonzentration und den Verkehrsauffälligkeiten ergab sich nicht. Häufig wurde sogar eine geringere THC-Konzentration bei Fahrern, die in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, festgestellt als bei Fahrern, die nicht auffällig wurden. Selbst die Polizisten und Blut entnehmenden Ärzte empfanden diese Personengruppe als weniger auffällig. Dies spiegelt sich auch in der rechtlichen Einordnung wieder. So waren die Cannabinoidkonzentrationen bei den Betroffenen, die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen, höher als bei den Straftatbeständen.

Das Ergebnis lässt es zweifelhaft erscheinen, ob das vorliegende Instrumentarium zur Erkennung einer häufig nur diskret wahrnehmbaren Cannabisbeeinflussung im Straßenverkehr geeignet und ausreichend ist.

Quellen


11. European Integrated Project DRUID 2006-2010

Im Rahmen des DRUID-Projekts (Fahren unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und Medikamenten) beschäftigen sich 36 Institutionen und Forschungseinrichtungen aus 18 europäischen Ländern mit der Frage, in wieweit sich Medikamente, Alkohol und Drogen auf die Fahrleistung auswirken. Die Studie begann am 15. Oktober 2006 und hat eine Dauer von 48 Monaten. Hier findet ihr die Ergebnisse.

Quellen


12. Studie der United States National Highway Traffic Administration (NHTSA)

In der ersten großangelegten Studie in den USA, durchgeführt von der United States National Highway Traffic Administration wurden erstmals die Unfallrisiken verbunden mit Drogenkonsum und Alkoholkonsum untersucht. Etwa 9000 Personen nahmen daran teil. Das verblüffende Ergebnis: Lässt man demografische Variablen wie Alter oder Geschlecht außer Betracht, so haben Fahrer, bei denen THC im Blut festgestellt wurde, ein um 25 % höheres Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein – Wenn man aber die demografischen Variablen mit einberechnet, so war das Risiko in etwa gleich groß wie bei einem komplett nüchternen Fahrer. Zum Vergleich: Leicht alkoholisierte Fahrer (etwa 0,3 Promille) hatten ein um 20 % höheres Risiko, bei 0,5 Promille war das Risiko mehr als doppelt so groß.

Quellen


 

13. Studie der Universität Düsseldorf von 2015

Dr. Benno Hartung und Wissenschaftler der Universität Düsseldorf hatten 14 Personen vor und nach dem Konsum von einem, zwei und dann drei Joints auf einen Fahrrad-Parcours geschickt, um ihre Fahrtauglichkeit unter dem Einfluss von Cannabis zu testen. Alle Probanden waren regelmäßige Cannabis-Konsumenten, die angaben, zwischen einem Gramm pro Woche und einem Gramm pro Tag zu konsumieren. Insgesamt rauchten die Teilnehmer 38 Bedrocan-Joints, wobei sie nach jedem Joint den Parcours erneut durchfahren mussten. Bei der Auswertung konnten die Wissenschaftler keinerlei Unterschiede bei der Fahrweise erkennen. Egal ob ein, zwei oder drei Joints geraucht wurden, der Parcours wurde genau so gut gemeistert wie vor dem Konsum.

Studienleiter Hartung warnt jedoch davor, die Ergebnisse überzubewerten, weil die Studie aufgrund der geringen Teilnehmerzahl nicht repräsentativ sei. Gleichzeitig kritisiert er, dass es in Deutschland sehr schwer sei, Unterstützung für Studien zu den Auswirkungen von illegalen Drogen im Straßenverkehr zu erhalten.

Quellen


14. Fazit

Das wesentliche Ergebnis aller hier dargestellten Studien ist, dass Cannabis eine wesentlich kleinere Gefahr im Straßenverkehr darstellt als Alkohol. In manchen Studien wird eine Dosisabhängigkeit bei der Beeinträchtigung durch Cannabis festgestellt, in anderen nicht. Einige der Wissenschaftler gehen sogar davon aus, dass Cannabiskonsum gar keine nennenswerten Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit hat.

Eine Rechtfertigung für die juristische Ungleichbehandlung mit dem für die Verkehrssicherheit gefährlicheren Alkohol, ergibt sich aus keiner der Studien. Dennoch darf man unter leichtem Alkoholeinfluss (bis 0,5 Promille) vom Führerscheinrecht unbehelligt am Straßenverkehr teilnehmen, während einem Cannabiskonsumenten unter Umständen der Führerschein selbst dann entzogen werden kann, wenn er nie berauscht gefahren ist.

Das Fahrerlaubnisrecht wird hier als Ersatzstrafrecht missbraucht, da der Entzug der Fahrerlaubnis viele Hanfkonsumenten stärker trifft, als ein Strafverfahren wegen des Besitzes einer kleinen Menge Cannabis.

Deshalb fordert der DHV zusammen mit anderen Organisationen realistische THC-Grenzwerte für den Straßenverkehr, die einerseits die Diskriminierung von Cannabiskonsumenten beenden und andererseits die Verkehrssicherheit berücksichtigen sollen.

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Kommentare

14 Antworten zu „Cannabis im Straßenverkehr“

  1. Rudi

    Hallo ich hab eine frage ich
    Hallo ich hab eine frage ich wurde Gesten mit einem e-Roller aufgehalten von der Polizei die befragten mich und machten ein Alkoholtest der hatte 0,0 anschließend wollten sie einen Drogen test machen ich sagt ich mach keinen und dann musste ich auf das Präsidium mit wo sie ohne meine ok mir mit Blut abnahmen sie hatten mich gepackt ausgezogen und fixiert mein Führerschein denk ich ist jetzt weg oder ? Am Ende wollten sie noch dass ich was unterschreiben soll da weigert ich mich aber kann ich da was machen oder abwarten und Strafe annehmen bin nicht vorbestraft nix das erstmal was mit der Polizei zu tun gehabt gestern. Komme aus Bayern (Augsburg) wäre cool wen jemand mir bißchen helfen könnte oder soll ich Anwalt einschalten bringt das was ?

  2. Niklas Weber

    2020 und nichts ist besser
    Habe mir gerade dieses Fazit von “Klarer Kopf, was auch immer” durchgelesen und komme zu dem Entschluss, dass noch nie so viel Wahrheit im Internet stand.

    Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2020 und hart arbeitenden Menschen (überwiegend junge Leute) die keiner Menschenseele was böses wollen und ihren Teil zur Wirtschaft und Gesellschaft beitragen wird das Leben schwer gemacht. Durch Führerscheinentzug und negativen Sanktionen der lächerlichen, stocknüchteren, 2 ng/ml, “berauschenden” Fahrt. Als junger 19 Jähriger hat der Staat einzig und allein erreicht, dass ich das Vertrauen in ihn verloren habe…

    Dazu kommt dass man die Hoffnung aufgegeben hat, dass sich an dieser Ungerechtigkeit jemals was ändern wird.
    Alle Reden immer von der Legalisierung: “bla, bla, nächster Jahr ist es bestimmt Legal” ; “Dauert nicht mehr lange”
    Aber ich glaube wir sind der Legalisierung ferner als jemals zuvor.
    Allein schon der Aspekt dass die Alkoholindustrie, gerade in Deutschland, das niemals zulassen würde…

  3. Wohnmobilfahrer

    Hallo, mir wurde am 22.02 um
    Hallo, mir wurde am 22.02 um 16.00 nach einer Verkehrskontrolle in Bayern Blut abgenommen, den Urintest habe ich verweigert. Ich habe am 20.02 um ca. 23.00 eine Haschzigarette “leichter” Dosierung zusammen mit einem Freund geraucht. Eine Woche davor ebenfalls eine Haschzigarette “leicht” mit 2 Freunden. Davor sehr lange keine Konsumation. Zu mir: 183cm, schlank, Körperfettanteil ca 18-20%, sehr gute Verstoffwechslung, mittlere bis gesunde Ernährung. Zwischen Konsumation und Blutentnahme sind demnach 42 Std vergangen. Kann man sagen ob 1) THC noch über 1ng und 2) THC-CooH welcher Wert? Was wird weiters auf mich zukommen? Vielen dank für eine Antwort Ihrerseits. MFG

    1. Rudniki Alex

      Nachweisbarkeit Cannabis/Hasch
      hi,
      In Bayern gilt (noch) 0-Toleranz !
      Ein einziger Joint kann bis etwa 2 Wochen nachgewiesen werden.
      beim Urintest (Teststreifen) ist die Cut-Off Dosis (Grenze positiv/negativ) bei 30 oder 50(meist) Nanogramm.
      Im Blut, ab 1 Nanogramm.
      (verglichen mit Alkohol, wäre man dann mit 0,02 Promille, fällig.
      Also komplett weltfremd)
      Es wird wahrscheinlich eine Anzeige geben, die dann zur Staatsanwaltschaft geht, der dann über Einstellung oder Klage, entscheidet.
      Als Ersttäter wird es wahrscheinlich mit Geldstrafe, eingestell.
      Evt. auch ganz eingestellt, mit bestimmten Auflagen.
      (selber warte ich seit 10 Wochen auf die Akteneinsicht. wenns noch dauert, kommt evt. die Legalisierung, vorher. 😉 )
      die Ampel-Koalition hat heute eine Legalisierung zu Genusszwecke, ins Programm genommen.

  4. Martina

    Mag sein, dass Cannabis nicht
    Mag sein, dass Cannabis nicht gefährlicher ist, als Alkohol. Aber um ganz sicher zu gehen, sollte man sich nur völlig nüchtern ans Steuer setzen. So mache ich es wenigstens. Alkohol trinke ich ohnehin nie, Canna konsumiere ich nur, wenn ich weiss dass ich an diesem -und möglichst auch am folgenden- Tag nicht Autofahren muss. Ich fühle mich auf diese Weise sicherer im Straßenverkehr.
    Ich bin der Meinung, dass Drogenkonsum und -genuss kein Verbrechen ist, solange er verantwortungsvoll geschieht.

    1. Rudniki Alex

      Mag sein, dass Cannabis nicht…
      hallo,
      …sollte man sich nur völlig nüchtern ans Steuer setzen
      ist zwar prinzipiell richtig, aktuell aber eigentlich unmöglich.
      Ein einziger Joint macht vielleicht 2-4 Stunden, high.
      nachweisbar aber bleibt es 2 Wochen (oder länger).
      nach derzeitigem Recht gilt JEDE festgestellte THC-Dosos, als “bekifft” und nicht fahrtauglich.
      Die Fahruntauglichkeit wird an der Nachweisgrenze festgestellt.
      Vergleich mit Alkohol, wäre der Führerschein mit 0,02 Promille, weg. ( chem. Nachweisgrenze Ethanol.)

    2. Jochen

      Sie sind regelmäßige
      Sie sind regelmäßige Konsumentin. Wenn Sie erwischt werden, dabei spielt es keine Rolle ob sie am Steuer sitzen, ist Ihr Führerschein weg.

  5. Martina

    Mag sein, dass Cannabis nicht
    Mag sein, dass Cannabis nicht gefährlicher ist, als Alkohol. Aber um ganz sicher zu gehen, sollte man sich nur völlig nüchtern ans Steuer setzen. So mache ich es wenigstens. Alkohol trinke ich ohnehin nie, Canna konsumiere ich nur, wenn ich weiss dass ich an diesem -und möglichst auch am folgenden- Tag nicht Autofahren muss. Ich fühle mich auf diese Weise sicherer im Straßenverkehr.
    Ich bin der Meinung, dass Drogenkonsum und -genuss kein Verbrechen ist, solange er verantwortungsvoll geschieht.

  6. THC-Zwangsabstinenzler

    Danke für diese interessante
    Danke für diese interessante Zusammenfassung!

    Mir als juristischem Laien, stellt sich die Frage ob und in welchem Maße das Antidiskriminierungsgesetz als Ansatz und Hebel zu einer gesetzlichen Grenzwert-Regelung für THC-Konsum im Straßenverkehr hilfreich sein kann?

    Danke DHV für euren stetigen Kampf gegen den Krampf 😉

  7. THC-Zwangsabstinenzler

    Danke für diese interessante
    Danke für diese interessante Zusammenfassung!

    Mir als juristischem Laien, stellt sich die Frage ob und in welchem Maße das Antidiskriminierungsgesetz als Ansatz und Hebel zu einer gesetzlichen Grenzwert-Regelung für THC-Konsum im Straßenverkehr hilfreich sein kann?

    Danke DHV für euren stetigen Kampf gegen den Krampf 😉

  8. Xavier Thill

    Sehr geehrtes DHV Team,
    Sehr geehrtes DHV Team,

    Was wäre denn ein “realistischer Grenzwert”? Wenn man bedenkt dass manche Studien zum Schluss kommen dass es keinen Zusammenhang zwischen THC-Werten und Fahruntauglichkeit gibt, macht denn ein Grenzwert überhaupt sinn?

    mit hanfigen Grüssen
    Xavier Thill

  9. Xavier Thill

    Sehr geehrtes DHV Team,
    Sehr geehrtes DHV Team,

    Was wäre denn ein “realistischer Grenzwert”? Wenn man bedenkt dass manche Studien zum Schluss kommen dass es keinen Zusammenhang zwischen THC-Werten und Fahruntauglichkeit gibt, macht denn ein Grenzwert überhaupt sinn?

    mit hanfigen Grüssen
    Xavier Thill

  10. zim

    danke für die interessanten
    danke für die interessanten links
    “Das Fahrerlaubnisrecht wird hier als Ersatzstrafrecht missbraucht, da der Entzug der Fahrerlaubnis viele Hanfkonsumenten stärker trifft, als ein Strafverfahren wegen des Besitzes einer kleinen Menge Cannabis.”
    wie stehen die chancen vor einem europäischen gerichtshof?
    gibt es sammelklage-ambitionen?
    es ist doch nicht von der Hand zu weisen, das es bei dem Inhalt der betreffenden Fahrerlaubnisverordnung, abgesehen über den wert des aktiven thc mehr um repression als um die feststellung der Fahrtauglichkeit geht. autofahrer, die leichte antidepressiva verschrieben bekommen oder schmerzmittel, oder die mit Pseudoephidrin (wick medinait und co) unterwegs sind, fallen bei fahrtauglcihkeitsüberprüfungen nicht ins gewicht, und die Verordnung ist ohne weitere wissenschaftliche verweise seit 1998 gültig, es gibt sicher genug begründete zweifel an ihr und ihrem eigentlichen Ziel. Es gibt keine Schwierigkeit, nach heutigen erkenntnissen eienn bekifften fahrer mit hohem aktivem THC Blutgehlat aus dem Verkehr zu ziehen und ihn auch angemessen buße tun zu lassen, als leuten mit nur passivem THC von 77ng/ml den Führerschein dauerhaft abzunehmen, oder bei einer aussage schonmal gekifft zu haben, die dazu nach auslegung der beamten bereits ausreicht. Interessant wären auch die Gesetze dazu in anderen Ländern. Wie ist es in Israel oder Kalifornien, wo tausende menschen thc auf rezept bekommen. fahren die alle bus? warum gibt es von dort sowenig studien?

  11. zim

    danke für die interessanten
    danke für die interessanten links
    “Das Fahrerlaubnisrecht wird hier als Ersatzstrafrecht missbraucht, da der Entzug der Fahrerlaubnis viele Hanfkonsumenten stärker trifft, als ein Strafverfahren wegen des Besitzes einer kleinen Menge Cannabis.”
    wie stehen die chancen vor einem europäischen gerichtshof?
    gibt es sammelklage-ambitionen?
    es ist doch nicht von der Hand zu weisen, das es bei dem Inhalt der betreffenden Fahrerlaubnisverordnung, abgesehen über den wert des aktiven thc mehr um repression als um die feststellung der Fahrtauglichkeit geht. autofahrer, die leichte antidepressiva verschrieben bekommen oder schmerzmittel, oder die mit Pseudoephidrin (wick medinait und co) unterwegs sind, fallen bei fahrtauglcihkeitsüberprüfungen nicht ins gewicht, und die Verordnung ist ohne weitere wissenschaftliche verweise seit 1998 gültig, es gibt sicher genug begründete zweifel an ihr und ihrem eigentlichen Ziel. Es gibt keine Schwierigkeit, nach heutigen erkenntnissen eienn bekifften fahrer mit hohem aktivem THC Blutgehlat aus dem Verkehr zu ziehen und ihn auch angemessen buße tun zu lassen, als leuten mit nur passivem THC von 77ng/ml den Führerschein dauerhaft abzunehmen, oder bei einer aussage schonmal gekifft zu haben, die dazu nach auslegung der beamten bereits ausreicht. Interessant wären auch die Gesetze dazu in anderen Ländern. Wie ist es in Israel oder Kalifornien, wo tausende menschen thc auf rezept bekommen. fahren die alle bus? warum gibt es von dort sowenig studien?