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Möglichkeiten für eine legale Veräußerung von Cannabisprodukten im Rahmen des BtMG

Immer wieder wird von Politikern oder der Verwaltung behauptet, dass die von uns vorgeschlagene Cannabis-Modellversuch-Petition rechtlich nicht möglich sei. Hier einige juristische Ausführungen wie und warum ein Modellversuch für die Veräußerung von Cannabis oder andere Formen des Umgangs mit Betäubungsmitteln prinzipiell über eine Erlaubnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) möglich ist.

Cannabisharze (Haschisch), Cannabisblüten (Marihuana) sowie Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, im Fortfolgenden als Cannabis zusammengefasst, unterliegen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Dieses regelt den rechtlichen Umgang mit den aufgelisteten Substanzen.

Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.

Cannabis ist in der Anlage I BtMG aufgeführt und damit weder verkehrs- noch verschreibungsfähig. Davon ausgenommen bzw. in anderen Anlagen gelistet sind nur einzelne Cannabiswirkstoffe, Nutzhanf und Cannabis als Fertigarzneimittel oder zur Herstellung von Fertigarzneimittel. Diese Formen sollen hier nicht betrachtet werden.

Jeder Umgang mit Betäubungsmitteln ist nach §3 BtMG grundsätzlich erlaubnispflichtig. Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind nach §4 BtMG – gänzlich oder für einige bestimmte Handlungen mit BtMs aus bestimmten Anlagen – Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte, Patienten bei verschriebenen Medikamenten, im Rahmen einer klinischen Prüfung oder in Härtefällen, Landes- und Bundesbehörden sowie Logistikdienstleister. Diese Personengruppen sollen hier nicht betrachtet werden.

Eine Erlaubnis kann vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilt werden. Bei in Anlage I bezeichneten Betäubungsmitteln wie Cannabis kann dies nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erfolgen. Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lief beispielsweise über eine solche Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG.

In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 – 2389/99) heißt es: “Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (…) rechtfertigen kann.” Es gibt inzwischen ca. 150 Personen, die eine Ausnahmegenehmigung haben, um Cannabis aus Apotheken zu medizinischen Zwecken zu erwerben und damit besitzen zu dürfen.

Grundsätzlich kann jede Person, aber auch jeder Verein und jede Gemeinde, eine Ausnahmegenehmigung für den Umgang wie Anbau und Herstellung, Erwerb sowie Veräußerung (entgeltlich, aber uneigennützig), Abgabe (ohne Gegenleistung) oder das Handel treiben (entgeltlich und eigennützig) mit nicht verkehrsfähigen BtMs wie Cannabis beantragen.

Im Jahr 1997 beantragte die Gesundheitsministerin Heide Moser beim BfArM dem Land Schleswig-Holstein „eine Grunderlaubnis zur Veräußerung von Cannabis (Marihuana) und Cannabisharz (Haschisch) im Rahmen eines wissenschaftlichen Modellprojekts nach Maßgabe der beigefügten Projektbeschreibung zu erteilen.“ Dieser Antrag wurde aus politischen Gründen vom damaligen und dem BfArM weisungsberechtigtem Bundesgesundheitsminister Seehofer abgelehnt.

Aktuell plant der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein ähnliches Projekt. Im Antrag “Coffeeshop am Görlitzer Park” DS/0807/IV heißt es hierzu:

“Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit Expert*innen, Beratungsstellen und Anwohner*innen die nötigen Schritte einzuleiten, um durch eine  kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in lizensierten Abgabestelle(n) am Görlitzer Park, den negativen Auswirkungen der Prohibition und des dadurch entstehenden Schwarzmarkts entgegen zu treten.

Dazu soll(en)

–        ein Runder Tisch/Fachtag gemeinsam mit Anwohner*innen und/oder Initiativen rund um den Görlitzer Park, ansässigen Suchthilfeträgern, Drogenexpert*innen, der Polizei und Fachpolitiker*innen einberufen werden
–        offene rechtliche Fragen geklärt werden, z.B. nach möglichen Betreiber*innen des Shops, Beschaffungsmöglichkeiten sowie der Antragstellung beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf die Erlaubnis der kontrollierten und lizensierten Abgabe von Cannabisprodukten
–        sichergestellt werden, dass die Eröffnung und Betreibung des Coffeeshops im öffentlichen Interesse liegt, bzw. dass die nötige wissenschaftliche Begleitung des Modellprojektes in Zusammenarbeit mit geeigneten Forschungsstellen erfolgt, sodass das Modellprojekt im wissenschaftlichen Interesse begründet ist. “

Ähnliche Anträge wurden inzwischen in vielen Städten Deutschlands diskutiert. Im Ortsbeirat 1 von Frankfurt am Main gab es einen Beschluss, „eine oder mehrere“ legale Cannabis-Verkaufsstellen einzurichten und als Modellprojekt zu erproben. Das Gesundheitsdezernat organisiert deswegen für diesen Herbst eine Fachkonferenz zu diesem Thema.

Fazit: Es ist rechtlich möglich, im Rahmen des bestehenden BtMG eine Ausnahmegenehmigung für den Umgang wie dem Vertrieb durch eine Gemeinde oder dem Anbau in einem Cannabis Social Club zu erhalten.


Kommentare

6 Antworten zu „Möglichkeiten für eine legale Veräußerung von Cannabisprodukten im Rahmen des BtMG“

  1. Anonymous

    RE: Möglichkeiten für eine legale Veräußerung von Cannabisproduk
    Mich würde mal interessieren wo den überhaupt das ganze Marihuana herkommen soll das in diesen Modellprojekten veräußert werden soll? Wenn es irgendwo eine wie auch immer geartete Abgabe gibt muss es doch auch eine geregelte Herstellung geben, oder?

    1. MS Banana

      Anonymous, da hast Du
      Anonymous, da hast Du natürlich vollkommen Recht. Da macht sich von diesen Antragstellern auch glaube ich überhaupt niemand Gedanken drüber. Im Januar 2016 Cannabis für Schwerstkranke auf Rezept. Ich lach mich kaputt. Von Bedrocan aus Holland. Ich lach mich kaputt. Die kamen die ltz. Jahre für 400 Patienten schon nicht regelmäßig nach mit Gras! Wie denn 2016?? Die verarschen schwerstkranke – schwerbehinderte Menschen mit einem fiesen Lachen auf Ihren fiesen, fetten Doppelkinngesichtern, so sieht das aus!! Die Gesundheitsminister und Drogenbeauftragten(hahaha)der ltz. 12 Jahre, verstoßen alle gegen Menschenrechte und geltende Gesetze!!
      Verlaßt euch drauf da wird nix passieren, NIX!!!

      1. Hallo! also du hast absolut
        Hallo! also du hast absolut recht mann oder frau muss kämpfen um an das richtige medikament zu bekommen… also mein fall kurz beschr: mit 12 Bis 16 HEROIN KOKA.. in die ader… , bis vor 2 jahren ausbildung gemacht und bestimmt 4 engiftungen offi… inoffi.. 12 stück aber nur wegen anytriptelin ritalin dijazepan usw. Was ich alles in massen genommen habe. Bin jetzt soweit stabil. Gehe arbeiten habe lappen noch aber muss jeden abend 5 alprazelam al 1 mg nehmen um bissel einschlafen zu können da mein körper kein gefühl hat wann er schlafen oder leisten soll…. scheisse alles!!!!tagsüber muss ich manchmal am tag 2 alprazolan nehmen weill ich sonst nur rede rumm spinn usw.. so und wenn ich mir einen kiffe dann entspannt sich mein körper und geist und ich kann besser arbeiten und fahre besser auto da ich konzentrierter bin nicht weil ich stond bin sondern im einklang mit mir selbst und allen schmerzen u.ängste ver u. bearbeiten kann… also bin ich kriminell weil ich da für sorge den assis in berlin kohle zu besorgen damit sie noch grösser bauen können und sich koks kaufen können bzw. Opium in parkistan……. wenn ich kiffen dürfte ohne sorgen kann ich leben ohne tabletten therapieen kliniken usw… ein leben wie ein mensch……. also für alle ich bin ein kiffer aus medezinischen gründen also bin ich ein schwerferbrecher()konsum von thc der besitz,u.im strassenver… hoffe ihr assis da oben die ihr meint ihr seid was IHR seid nix flaschen ohne Verstand und Menschlichkeit… ohne witz weiss das hört sich echt böse an aber alle in ein loch kitter drüber und nur wasser brot …dann können die auch mal lernen was verzicht und verlust und scheisse fressen heist….. sorry musst mal raus.L.g an menschliche leute….und dich

    2. MS Banana

      Anonymous, da hast Du
      Anonymous, da hast Du natürlich vollkommen Recht. Da macht sich von diesen Antragstellern auch glaube ich überhaupt niemand Gedanken drüber. Im Januar 2016 Cannabis für Schwerstkranke auf Rezept. Ich lach mich kaputt. Von Bedrocan aus Holland. Ich lach mich kaputt. Die kamen die ltz. Jahre für 400 Patienten schon nicht regelmäßig nach mit Gras! Wie denn 2016?? Die verarschen schwerstkranke – schwerbehinderte Menschen mit einem fiesen Lachen auf Ihren fiesen, fetten Doppelkinngesichtern, so sieht das aus!! Die Gesundheitsminister und Drogenbeauftragten(hahaha)der ltz. 12 Jahre, verstoßen alle gegen Menschenrechte und geltende Gesetze!!
      Verlaßt euch drauf da wird nix passieren, NIX!!!

      1. Hallo! also du hast absolut
        Hallo! also du hast absolut recht mann oder frau muss kämpfen um an das richtige medikament zu bekommen… also mein fall kurz beschr: mit 12 Bis 16 HEROIN KOKA.. in die ader… , bis vor 2 jahren ausbildung gemacht und bestimmt 4 engiftungen offi… inoffi.. 12 stück aber nur wegen anytriptelin ritalin dijazepan usw. Was ich alles in massen genommen habe. Bin jetzt soweit stabil. Gehe arbeiten habe lappen noch aber muss jeden abend 5 alprazelam al 1 mg nehmen um bissel einschlafen zu können da mein körper kein gefühl hat wann er schlafen oder leisten soll…. scheisse alles!!!!tagsüber muss ich manchmal am tag 2 alprazolan nehmen weill ich sonst nur rede rumm spinn usw.. so und wenn ich mir einen kiffe dann entspannt sich mein körper und geist und ich kann besser arbeiten und fahre besser auto da ich konzentrierter bin nicht weil ich stond bin sondern im einklang mit mir selbst und allen schmerzen u.ängste ver u. bearbeiten kann… also bin ich kriminell weil ich da für sorge den assis in berlin kohle zu besorgen damit sie noch grösser bauen können und sich koks kaufen können bzw. Opium in parkistan……. wenn ich kiffen dürfte ohne sorgen kann ich leben ohne tabletten therapieen kliniken usw… ein leben wie ein mensch……. also für alle ich bin ein kiffer aus medezinischen gründen also bin ich ein schwerferbrecher()konsum von thc der besitz,u.im strassenver… hoffe ihr assis da oben die ihr meint ihr seid was IHR seid nix flaschen ohne Verstand und Menschlichkeit… ohne witz weiss das hört sich echt böse an aber alle in ein loch kitter drüber und nur wasser brot …dann können die auch mal lernen was verzicht und verlust und scheisse fressen heist….. sorry musst mal raus.L.g an menschliche leute….und dich

  2. Anonymous

    RE: Möglichkeiten für eine legale Veräußerung von Cannabisproduk
    (Ausnahme)Genehmigung ist möglich! Prizipiell ist es nur eine Ermessensentscheidung einer Behörde, die ein einzelner Sachbearbeiter mit Rückendeckung seines Vorgesetzten treffen kann. Dazu braucht es auch keine Bundesregierung oder gar das Parlament!

    Was aber bei diesen “Abgabemodellen” immer vergessen wird, ist die Tatsache, dass Betäubungsmittel NUR AN ERLAUBNISINHABER abgegeben werden dürfen. Dies bedeutet: KEINE (offenen) KOFFIESHOPS!

    Geschlossene CLubs (CSC) sind aber ohne weiteres möglich. Dazu muss sich nur jedes Mitglied beim BfArM regisrieren und eine Erlaubnis erwirken…