Ist der Konsum von Cannabis verboten?

Nein. Cannabis und Cannabisprodukte gehören laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln. Der Konsum ist im BtMG jedoch nicht als Straftatbestand aufgeführt. Er ist somit nicht strafbar. Doch: ohne Besitz ist der Konsum nur schwerlich möglich. Man müsste also bei einer Kontrolle o.ä. nachweisen, Cannabis nur konsumiert, aber nicht besessen zu haben.

Generell gilt, dass gem. § 29 Absatz 5 und § 31a BtMG von der Bestrafung abgesehen werden kann, wenn es nur um den Umgang mit geringen Mengen Cannabis zum Eigenkonsum ohne jede Drittgefährdung geht.

Das FAQ zu häufig gestellten Rechtsfragen entstand in Zusammenarbeit mit Markus Cronjäger, Rechtsanwalt und Mitglied des DHV-Rechtteams